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Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Dies ist eine Diskussion zu Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin? innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 14:46
V.I.P.
 
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Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Gibt es (neuerdings - oder seit dem letzen Jahr) eine Regelung, dass eine Psychiaterin bzw. auch eine Psychoterapeutin jeweils Berichte an die behandelnde Hausärztin schicken muss?


Fiktive Hintergrundgeschichte:

X wurde sowohl von der Psychiaterin als auch von der Therapeutin gebeten, einen Zettel zu unterschreiben, dass sie sie ausdrücklich nicht von der Schweigepflicht entbindet, weil beide keine Lust auf son Papierkram hätten. (abgesehen davon. wär es X auch nicht recht, wenn die Hausärztin irgendwas über X erfahren würde. X entlscheidet lieber selber, was sie wem anvertraut und was/wem nicht.)
nun fragt sich X, ob denn sonst einfach Informationen weitergegeben werden, obwohl keine ausdrückliche entbindung von der schweigepflicht erfolgt ist?

Und ich frage mich, ob diese Regelung (wenn es denn eine gibt) sich nur auf Psycho-Ärzte/Theras beziehen oder ob das allgemein so ist.

Und ich frage mich, woher diese Regelung (falls es so sein sollte) denn kommt. Wurde das von den krankenkassen bestimmt, oder von wem?

vielen dank!

Geändert von zeiten (22.06.2009 um 15:10 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 14:48
V.I.P.
 
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AW: Ärztliche Schweigepflicht?

Bitte an die Forenregeln halten.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:05
V.I.P.
 
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AW: Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Seit der Einführung des neuen EBM gibt es berichtspflichtige Leistungen (ab dem 01.07.2005). Einführung erfolgte also durch die KV in Absprache mit den Kranken Kassen.

Wird eine dieser Leistungen vom behandelnde Arzt erbracht, ist er verpflichtet, dem überweisenden Arzt einen Bericht zu schicken, sonst darf er die Leistung nicht abrechnen. Witzigerweise ist der überweisende Arzt nicht immer der Hausarzt, sondern kann beispielsweise auch ein Gynäkologe sein.

Natürlich gilt die Schweigepflicht weiter, der Arzt darf also nur mit Einverständnis des Patienten einen Brief schreiben. Verweigert der Patient den Bericht, darf der behandelnde Arzt die Ziffer trotzdem abrechnen, muss aber die Verweigerung dokumentieren.

Dazu muss er ihn vor dem Schreiben des Berichts dezidiert fragen, wenn nicht schon die Entscheidung des Patienten im Vorfeld klar ist.

Das Einfachste ist tatsächlich eine vorherige Dokumentation, in der der Patient seine Einverständnis oder Ablehnung bezüglich Briefen kund gibt.
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In memoriam Otfried Preußler

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  #4 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:16
V.I.P.
 
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AW: Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Vielen dank, Humungus - kapiert!

kannst du mir verraten, was denn "berichtspflichtige" Leistungen sind? also brauchst ja nicht alles hier aufzählen. aber was stell ihc mir als laie darunter vor? Offenbar sind dann psychiatrische Behandlungen grundsätzlich berichtspflichtig und Psyhotherapie wohl auch? was wär denn was, was nicht berichtspflichig wär? ich möchte mir gern eine vorstellung davon machen.

danke!
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2009, 15:30
V.I.P.
 
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AW: Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Zitat:
Zitat von zeiten
kannst du mir verraten, was denn "berichtspflichtige" Leistungen sind? also brauchst ja nicht alles hier aufzählen. aber was stell ihc mir als laie darunter vor?
Alle aufzählen...alle Hunderte?

Zur Verbesserung der Patientenversorgung wurde beschlossen, dass viele Leistungen berichtspflichtig sind. Damit soll ermöglicht werden, dass der Hausarzt als Lotse immer im Bild über den Patienten ist. Dass dabei Auswüchse entstanden sind, hängt mit den Sesselfurzern in der KV zusammen. Die Sache ist einfach nicht durchdacht.
Zitat:
Zitat von zeiten
Offenbar sind dann psychiatrische Behandlungen grundsätzlich berichtspflichtig und Psyhotherapie wohl auch?
Prinzipiell ist jede Ziffer berichtspflichtig, die eine Behandlung bedeutet, die nicht "Feld-Wald und Wiesen" ist. Auf deutsch: sehr, sehr viele.

Du findest hier: http://www.kbv.de/ebm2009/whnjs.htm den aktuellen EBM. Bei jeder Ziffer steht drin: "Berichtspflichtig" Ja, Nein. Da kannst Du Dich durch alle Arztgruppen wühlen...
Zitat:
Zitat von zeiten
was wär denn was, was nicht berichtspflichig wär?
Dann wird die Leistung erbracht, aber kein Brief ist nötig, damit sie abgerechnet werden kann.
Zitat:
Zitat von zeiten
ich möchte mir gern eine vorstellung davon machen.
Vorsicht: wer sich zu lange mit dem bürokratischen Dschungel in der Medizin befasst, wird WAHNSINNIG! *irre lach*
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Alt 22.06.2009, 16:45
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AW: Ärztliche Schweigepflicht nicht gegenüber der Hausärztin?

Zitat:
Zitat von Humungus
Alle aufzählen...alle Hunderte?
nein, nein, ich sagt doch nicht alle aufzählen.

Zitat:
Du findest hier: http://www.kbv.de/ebm2009/whnjs.htm den aktuellen EBM. Bei jeder Ziffer steht drin: "Berichtspflichtig" Ja, Nein. Da kannst Du Dich durch alle Arztgruppen wühlen...
okay, jetzt bin ich abgeschreckt!

Zitat:
Vorsicht: wer sich zu lange mit dem bürokratischen Dschungel in der Medizin befasst, wird WAHNSINNIG! *irre lach*
wundert mich nicht - aber mach dir nix draus, in diesem forum merkt es eh keiner. *duckweg*

und DANKE!
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