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Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Dies ist eine Diskussion zu Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 16:31
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Question Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Guten Tag, ich hätte da mal eine Frage...

Mal angenommen, ein Volljähriger Mensch ist Privatversichert (bei den Eltern) und geht zum Arzt um Untersucht zu werden und Medikamente verschrieben zu bekommen. Das ist alles schön und gut.
Aber wenn die Eltern bei diesem Arzt anrufen und fragen welche Medikamente verschrieben worden sind und/oder wieviele Arzttermine es gab/geben wird und unter welchen Symptome das Kind leidet.
Die Arzthelferin gibt darauf hin Auskunft über die Krankheit, wieviele Arztbesuche das Kind hatte, welche und wieviele Medikamente es verschrieben bekam.
Ist das nicht strafbar und verstößt gegen die Ärztliche Schweigepflicht, wenn der junge Erwachsene nicht ein Einverständis abgibt?


Würde mich über antworten freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 18:41
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Mal abgesehen davon, dass hier eindeutig ein Verstoß gegen die Schweigepflicht vorliegt.

Wird die Arztrechnung dem jungen Erwachsenen zugeschickt oder womöglich den Eltern?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 21:55
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Dem jungen Erwachsenen.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 22:20
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

O.k., dann ist ja zumindest bzgl. der Rechnung der richtige Weg gewahrt.

Was ich bei aller verständlichen Verärgerung nicht tun würde, ist, Rechtsmittel einlegen. Würde vermutlich das schwächste Glied, nämlich die Arzthelferin treffen. Und das kann bzw. sollte es nicht unbedingt sein.

Allerdings würde ich um einen Gesprächstermin bei diesem Arzt bitten und ihn darauf hinweisen, dass er sein Personal entsprechend zu belehren und auf die Schweigepflicht zu verpflichten hat.

Die Arzthelferin würde ich ebenfalls in einem vertraulichen Gespräch auf diesen Verstoß aufmerksam machen.

Jede Ärztekammer hält entsprechendes Infomaterial bereit, das man durchaus als Ausdruck mitnehmen könnte.

Siehe z.B. hier: http://www.aerztekammer-bw.de/20/arz...igepflicht.pdf
__________________
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #5 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 15:57
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Zitat:
Zitat von BeneQ
Wobei das für die Arzthelferin auch bei einem normalen Gespräch böse Enden kann. Sowas rechtfertigt meiner Meinung nach eine außerordentliche Kündigung.
Da muss die gute Dame sich auch nicht wundern. Denn sie hat ja die Auskunft erteilt und nicht der Arzt.

Gruß

Pro
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  #6 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 16:41
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Zitat:
Zitat von Ophelia
Mal angenommen, ein Volljähriger Mensch ist Privatversichert (bei den Eltern) und geht zum Arzt um Untersucht zu werden und Medikamente verschrieben zu bekommen. Das ist alles schön und gut.
Aber wenn die Eltern bei diesem Arzt anrufen und fragen welche Medikamente verschrieben worden sind und/oder wieviele Arzttermine es gab/geben wird und unter welchen Symptome das Kind leidet.
Die Arzthelferin gibt darauf hin Auskunft über die Krankheit, wieviele Arztbesuche das Kind hatte, welche und wieviele Medikamente es verschrieben bekam.
Ist das nicht strafbar und verstößt gegen die Ärztliche Schweigepflicht, wenn der junge Erwachsene nicht ein Einverständis abgibt?
Ja. Absolut.

Du könntest eine Strafanzeige machen, dann wird die Staatsanwaltschaft ermitteln - vermutlich aber wird die Arzthelferin das dann bestreiten, bzw. ihr Chef wird ihr nahelegen, das zu bestreiten.

Und die Beweislage ist natürlich schwierig.

Eine gute Alternative: eine Beschwerde bei der zuständigen Landesärztekammer. Deren Rechtsabteilung leitet dann - zwingend - ein sog. "Berufsrechts-Verfahren" ein und fordert den Arzt auf, dazu Stellung zu nehmen.

Auch da gibt es natürlich das Beweisproblem, aber Du kannst davon ausgehen, daß die Ärztekammer ihr Mitglied eindringlich über die ärztliche Schweigepflicht belehren wird. Normalerweise reicht so ein Warnschuß - eine solche Schweigepflichtsverletzung entsteht nur selten "absichtlich, vorsätzlich", sondern meistens aus falsch verstandener Hilfsbereitschaft und Gutmütigkeit.

Was nichts an dem Verstoß ändert, und das ist dann der Punkt, an dem ein "Warnschuß" sehr angebracht ist.

Der Arzt muß die Rechnung übrigens natürlich dem (volljährigen) Patienten schicken, egal ob der "mitversichert" ist oder nicht. Er hat ja auch nur mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag.

Wie ein "mitversicherter" Patient dann mit der Erstattung macht...*grübel* Keine Ahnung. Auch die private Krankenversicherung unterliegt aber ohne Einschränkung der "ärztlichen Schweigepflicht" und darf Dritten nicht einfach Informationen über medizinische Belange anderer Leute geben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #7 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 16:44
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Zitat:
Zitat von BeneQ
Wobei das für die Arzthelferin auch bei einem normalen Gespräch böse Enden kann. Sowas rechtfertigt meiner Meinung nach eine außerordentliche Kündigung.
Würde es sicherlicht tun.

Allerdings ist da auch der Arzt in der Pflicht - der muß seine Angestellten über ihre Schweigepflicht instruieren und beaufsichtigen, daß die sich auch daran halten.

Aber es führt kein Weg dran vorbei - hier liegt ein derartiger Schweigepflichtsbruch vor, daß zumindest der Arzt das wissen muß, damit er die nötigen Schritte ergreifen kann, daß das nicht wieder vorkommt.

Entweder ist der Arzt da selber "luschig", und seine Mitarbeiter/innen mache es ihm nach, oder aber er hat ein dickes Problem mit der Personalführung.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 17:04
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Nur mal nebenbei bemerkt ...

Ich kenne keine einzige Arztpraxis (auch kein Krankenhaus), wo nicht mehrmals täglich gegen die Schweigepflicht oder das Datenschutzgesetz verstoßen wird.

Soll den hier geschilderten Vorfall aber nicht entschuldigen oder weich spülen. Aber man sollte doch trotzdem erst einmal das direkte Gespräch mit der "Praxis" führen und nicht gleich über eine Strafanzeige oder eine Beschwerde bei der LÄK nachdenken.

Ist zumindest meine persönliche Meinung! Wenn insbesondere dieser Arzt (der die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen zu gewährleisten hat), blöde reagiert, kann man noch immer über weitere Schritte nachdenken.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 17:58
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AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Nur mal nebenbei bemerkt ...

Ich kenne keine einzige Arztpraxis (auch kein Krankenhaus), wo nicht mehrmals täglich gegen die Schweigepflicht oder das Datenschutzgesetz verstoßen wird.
Das ist vermutlich leider richtig. Geht mit der Kurzwartezone schon los, oder vorne an der "Rezeption" herumliegenden Patientenakten (das wird mit zunehmendem Wegfall des Papiers allerdings besser).

Strenggenommen ist ja schon die Auskunft der Mitarbeiterin auf die Frage am Telefon nicht zulässig: "Hier ist Frau Meier - mein Mann hatte heute um 11:30 einen Termin bei ihnen, ist er noch in der Praxis oder ist er schon fertig?"

Weil die Arztpraxis Frau Meier nicht einmal bestätigen darf, daß ihr Gatte dort überhaupt Patient ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.03.2009, 18:14
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Post AW: Ärztliche Schweigepflicht gegenüber der Eltern brechen

Zitat:
Zitat von TomRohwer
Strenggenommen ist ja schon die Auskunft der Mitarbeiterin auf die Frage am Telefon nicht zulässig: "Hier ist Frau Meier - mein Mann hatte heute um 11:30 einen Termin bei ihnen, ist er noch in der Praxis oder ist er schon fertig?"
"Fertig vielleicht, aber nicht in unserer Praxis."

Wäre nicht der erste Ehemann, welcher der Fuchtel seiner Ehefrau mit Hinweis auf den fälligen Arzttermin entweicht und sich anderweitig vergnügt.
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