Dies ist eine Diskussion zu Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? innerhalb des Forums Arztrecht
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| Die Ärztin ist jedoch nicht damit einverstanden, daß dieser Arzt die Praxis übernimmt, da ihrer Meinung "Schmu" betrieben wurde. In einer "Nacht- und Nebelaktion" verschwindet nun diese Ärztin aus dem Ort, mitsammt aller Patientenunterlagen. Weder der jetzige Arzt, der mittlerweile die Praxis übernommen hat, noch ihre ehemaligen Patienten haben Zugang zu den Akten (Befunde), die Ärztin verweigert dem neuen Arzt die Herausgabe der Patientendaten und Befunde. Und niemand kann sagen, wo die Ärztin abgeblieben ist. Der jetzige Praxisinhaber kann die Ärztin lediglich via Anwalt kontaktieren, ihre ehemaligen Patienten haben keine Möglichkeit an sie heranzutreten und zu bitten, ihre Patientenakten an den jetzigen Arzt zu übergeben. Welche Möglichketen bestehen für den Patienten, daß die Ärztin die Befunde zugänglich macht, beziehungsweise dem jetzigen Arzt des Patienten übergibt? An wen kann sich der betroffene Patient wenden?
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? In meinen Augen würde sich die Ärztin strafbar machen, wenn sie einfach alle Unterlagen an den neuen Arzt weitergibt. Der Kauf einer Praxis hebelt die Schweigepflicht nicht aus. Wie die Patienten selbst an die Unterlagen kommen kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß ob ein Recht auf Herausgabe der Akte besteht, ich würde das aber eher nicht annehmen. Einzelne Befunde, Röntgenbilder usw. sicher, aber die ganze Akte denke ich nicht
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? Der Arzt muss die Krankenakte 10 Jahre (?) aufbewahren. Ausserdem muss er dem Patienten auf dessen Wunsch eine Kopie der Unterlagen geben. Selbst wenn der Arzt nicht mehr tätig ist, muss er der Aufbewahrungspflicht Rechnung tragen und darf dem Patienten oder einem anderen Arzt nur eine Kopie der Akte überlassen. Bei Praxisaufgabe darf der aufgebende Arzt nicht einfach die Krankenakten dem Nachfolger übergeben. Hier besteht Schweigepflicht. Formal müsste der Arzt den Patienten fragen, ob eine Kopie der Krankenakte einem neuen "Arzt nach Wahl" des Patienten zugehen soll oder ob der Nachfolgearzt das Vertrauen des Patienten genießt. Das die Hausärztin (wie in der Fallbeschreibung) mit den Unterlagen "über Nacht" abhaut (also z.B. einfach umzieht) ist m.E. erstmal nicht strafbar. Ihre Patienten könnte Sie z.B. schriftlich oder per Announce über die Praxisaufgabe unterrichen. Strafbar ist m.E. eine Totalverweigerung ... Der betroffene Patient sollte sich an die Ärztekammer des jeweiligen Landes wenden. Geändert von Nordhesse (04.10.2011 um 15:17 Uhr). |
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? Zitat:
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Die Geschichte stimmt so auch nicht, denn wie soll man eine Praxis abkaufen gegen den Willen des Besitzers?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? als "Fallbeispiel" aus folgendem entstanden..... http://www.shz.de/nachrichten/lokale...-praxis-1.html
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? 1. Die Gerüchteküche brodelt immer, und wer sich davon beeindrucken lässt, ist zum Leben als Selbständiger ungeeignet. In Köln wird noch mehr getratscht werden! 2. Es gibt wohl mittlerweile Ärzte, die sich auf das Erpressen von "Abstandszahlungen" spezialisiert haben. Es handelt sich um recht alte Ärzte, die dadurch im Vergabeverfahren von KV-Sitzen deutliche Vorteile haben. Die bewerben sich urplötzlich auf einen ausgeschriebenen Sitz, und der Wunschkandidat geht leer aus. Eigentlich wollen solche Geier nur ein paar tausend Euro, damit sie ihren Antrag wieder zurückziehen. Übrigens werden Ausschreibungen durch die KV veröffentlicht, Interessenten (wie im konkreten Fall) können jederzeit alles nachlesen. 3. Da der KV-Sitz nicht mit dem Praxiseigentum untrennbar verbunden ist, kann ein "zusätzlicher" Bewerber einen Sitz sozusagen am Verkäufer und dessen Praxis vorbei rauben. Dieser kann kontern, indem er die Ausschreibung wieder zurückzieht. Im konkreten Fall mag das die Kollegin nicht gerne machen, weil sie ja selber weg will. Jammern hilft da aber dann auch nicht mehr.
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? Zitat:
![]() Dann benutz ich mal die Korrekturfunktion. |
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? Nachdem die besagte Praxis endgültig geschlossen wurde (vorab war die besagte Ärztin "mal da, mal nicht da" oder in unregelmäßigen Abständen "vorübergehend geschlossen"), war kurzfristig ein Vertretungsarzt in der umliegenden Ortschaft zuständig. Die Patienten hatten derzeit die Möglichkeit, ihre Befunde über die hiesiege Apotheke, welche über eine Sprechstundenhilfe die noch einen Schlüssel zur Praxis hatte, anzufordern. Die Befunde wurden dann von der Sprechstundenhilfe zur Apotheke gebracht, diese wiederum fuhr die Befunde zu dem zuständigen Vertretungsarzt. Der betroffene Patient hatte dieses ebenfalls ausführen lassen und später, als ein anderer Arzt in den Praxisräumen praktizierte (insgesammt 3 verschiedene Ärzte versuchten die Praxis 2-3 Tage/Woche "am Leben zu erhalten"), wurden die Unteragen wieder zurück gegeben. Jetzt ist seit einiger Zeit der Praxisverbund, welcher den Zuschlag bekommen hat, in den Räumen und der betroffene Patient hat ebenfalls zu dieser Ärztegemeinschaft gewechselt.
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? @Nordhesse: Mit einem hast Du recht: hat der Arzt "laufende" Behandlungen, die nicht einfach durch Arztwechsel fortgesetzt werden können, ist er tatsächlich als Dienstvertragspflicht zur rechtzeitigen Information dieser Patienten gezwungen. Beispiel könnte eine begonnene Chemotherapie sein.
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| AW: Ärztin "verschwunden", wie an Befunde kommen? Zitat:
2. Die Ärztin muß die Patientenunterlagen für eine Frist von 10 Jahren nach dem letzten Behandlungsvorfall des jeweiligen Patienten aufbewahren. (Dokumentationspflicht; für Strahlenmedizin gelten längere Fristen.) 3. Ihren Patienten darf sie eine Kopie der Patientenunterlagen nicht verweigern. Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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