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Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Dies ist eine Diskussion zu Ärztin redet krankheit Eltern ein. innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 22.07.2010, 16:29
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Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Angenommen Kind A ist 10 Jahre alt,besucht die Grundschule & ist eher schlecht in der Schule. Mutter B will nicht wahr haben das Kind A nicht so gut ist und besucht eine "Freundin" mit ihm,diese ist "ADS/ADHS" Ärztin C.
Letztlich sag die Ärztin C Kind A hätte definitiv ADS! Und behandelt es mit Ritalin(Concerta)! Kind A klagt sofort über Übelkeit/einschlafprobleme/Isst nix mehr/und fühlt sich unwohl,........! Ärztin C beschreibt dies sei ein zeichen das der Körper das Ritalin verträgt,und verschreibt Kind A 3 Jahre weiter Concerta! Nach 3 Jahren hört Kind A auf das Ritalin zu nehmen,es weigert sich! Nach der Ritalin behandlung wird das Kind sehr auffällig,neigt dazu Deprissiv zu sein,wird schnell aggressiv! Kind A ist fest davon überzeugt Ärztin C habe dies absichlich festgestellt,und ihm ein starkes mittel verschrieben! Mutter B will davon nix wissen,glaubt der Ärztin! Bruder B der 4 Jahre jünger hat Laut Ärztin auch ADS und wurde noch früher mit Ritalin behandelt! Bruder B wurde ebenfalls mit Ritalin behandelt!

Kind A ist jetzt 18 & hat eine Rechtschutzversicherung bekommen.

Könnte Kind A nun gegen Ärztin C Klagen?



Danke allen schonmal!
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  #2 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 18:14
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Zitat:
Zitat von Nini100 Beitrag anzeigen
Könnte Kind A nun gegen Ärztin C Klagen?
Aber ohne die Versicherung, denn das Schadenereignis hat bereits vor Abschluss stattgefunden!

Und ich glaube kaum, dass da etwas herauskommt. Die Eltern haben der Diagnose vertraut und stellvertretend für das Kind gehandelt. Das Kind kann zwar Anzeige wegen Körperverletzung erstatten, das wird aber kaum etwas werden. Man müsste der Ärztin nachweisen, dass sie absichtlich und gegen besseres Wissen AD(H)S diagnostiziert hat.

Es klingt zwar komisch, aber: die Ärztin profitiert wirtschaftlich kaum von der ADS-Diagnose. Da stecken eher ideologische Gründe oder eines der schrecklichen Netzwerke dahinter.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.07.2010, 23:41
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Aber ohne die Versicherung, denn das Schadenereignis hat bereits vor Abschluss stattgefunden!

Und ich glaube kaum, dass da etwas herauskommt. Die Eltern haben der Diagnose vertraut und stellvertretend für das Kind gehandelt. Das Kind kann zwar Anzeige wegen Körperverletzung erstatten, das wird aber kaum etwas werden. Man müsste der Ärztin nachweisen, dass sie absichtlich und gegen besseres Wissen AD(H)S diagnostiziert hat.

Es klingt zwar komisch, aber: die Ärztin profitiert wirtschaftlich kaum von der ADS-Diagnose. Da stecken eher ideologische Gründe oder eines der schrecklichen Netzwerke dahinter.

Ist mir schon klar das die Ärztin nicht pro Kind wesenlich mehr Geld bekommt!

Ich betonte in dem Text das die Ärztin eine Freundin von der Mutter ist!

Wenn man der Ärztin nachweißen könnte das sie wusste das das Kind an denn Nebenwirkungen gelitten hat...und dagegen nix unternommen hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 08:09
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Zitat:
Zitat von Nini100 Beitrag anzeigen
Ist mir schon klar das die Ärztin nicht pro Kind wesenlich mehr Geld bekommt!

Ich betonte in dem Text das die Ärztin eine Freundin von der Mutter ist!

Wenn man der Ärztin nachweißen könnte das sie wusste das das Kind an denn Nebenwirkungen gelitten hat...und dagegen nix unternommen hat?


Könnte das erwachsene Kind dann dennoch klagen aber ohne die abgeschlossene Versicherung.. Sprich er muss selber zahlen, vor allem wenn es in diesem fiktiven Fall zu Gunsten des möglichen Angeklagten gehen würde..
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  #5 (permalink)  
Alt 23.07.2010, 09:29
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Zitat:
Zitat von Nini100 Beitrag anzeigen
Wenn man der Ärztin nachweißen könnte das sie wusste das das Kind an denn Nebenwirkungen gelitten hat...und dagegen nix unternommen hat?
Das ist eben so, dass Medikamente Nebenwirkungen haben. Das wissen auch die Ärzte.

Wichtig ist der Abwägungsprozess. Was ist für den Patienten wichtiger: das Medikament weiter zu nehmen und die NW auszuhalten, oder das Medikament abzusetzen und die Beschwerden der Erkrankung auszuhalten.

Man muss der Ärztin nachweisen, dass sie diese Abwägung fehlerhaft vorgenommen hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.07.2010, 02:37
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Es gibt aber auch noch andere Medikamente - ausser Ritalin - die nicht diese starken Nebenwirkungen haben - Strattera oder Concerta,z.B.

Die Ärztin hätte zumindest die anderen Medikamente ausprobieren können...
Ist zwar jedes Mal stressig - vor allem für das Kind - aber wenn die Diagnose wirklich ADS/ADHS ist, wäre dem Kind mit dem richtigen Medikament auf alle Fälle geholfen

cateyes
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  #7 (permalink)  
Alt 25.07.2010, 02:28
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Zitat:
Zitat von Nini100 Beitrag anzeigen
Könnte Kind A nun gegen Ärztin C Klagen?
Klagen kann man gegen jeden und alles, die Frage ist nur, wie hoch die Erfolgsaussichten sind...

Strafrechtlich dürfte nichts mehr zu machen sein, da fahrlässige Körperverletzung nach 5 Jahren verjährt ist. (Vorsätzliche Körperverletzung wird kaum nachweisbar sein.)

Zivilrechtlich könnten bestimmte Ansprüche noch nicht verjährt sein.

Voraussetzung für strafrechtliche Verfolgung oder zivilrechtliche Ansprüche wäre aber in jedem Fall erstmal, daß ein Fehlverhalten des Arztes gerichtsfest nachweisbar ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2010, 20:22
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

die fiktive 18jährige könnte zunächst einmal einsicht in die behandlungsakten nehmen. für ärztinnen ist es immer ein riesen-schock, wenn sie solche unterlagen herausgeben sollen. dazu sind sie aber verpflichtet, die patientin hat in jedem fall ein einsichtsrecht in diese unterlagen. sie kann auch kopien verlangen (muss die kopien dann bezahlen). da wüsste sie zunächst mal, was die gute ärztin da so geschrieben hat. eventuell ergeben sich daraus anhaltspunkte für irgendwas....

leider werden heute sehr viele kinder mit ritalin oder anderen psychopharmaka behandelt. ich hab immer das gefühl, dass die ärzteschaft eher spielball der pahrmaindustrie ist als sonst was. die folgen sind mmn nicht absehbar...
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  #9 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 12:53
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AW: Ärztin redet krankheit Eltern ein.

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
die fiktive 18jährige könnte zunächst einmal einsicht in die behandlungsakten nehmen. für ärztinnen ist es immer ein riesen-schock, wenn sie solche unterlagen herausgeben sollen.
Es ist für Ärzte etwas vollkommen normales, daß Patienten eine Kopie der Patientenakte oder von Teilen davon haben wollen...

Zitat:
dazu sind sie aber verpflichtet, die patientin hat in jedem fall ein einsichtsrecht in diese unterlagen. sie kann auch kopien verlangen (muss die kopien dann bezahlen).
Es gibt nur einen Anspruch auf Kopien der Patientenakte - der Patient kann natürlich nicht beim Arzt im Computer selber Einsicht nehmen.

Das geht schon deshalb nicht, weil der Arzt das Recht hat, bestimmte Teile der Patientenakte nicht herauszugeben: seine eigenen Einschätzungen, Kommentare und Anmerkungen nämlich (und ggf. auch die von Kollegen, die er in die Patientenakte übernommen hat).

Der Patient hat "nur" Anspruch auf die "objektiven Fakten", also: was wurde wann gemacht, welche Diagnosen wurden gestellt, welche Therapie eingeleitet, welche Medikamente verordnet, Laborberichte, OP-Berichte usw.

Naturgemäß gibt es gerade bei psychischen Störungen und Erkrankungen eine Menge solcher subjektiven ärztlichen Einschätzungen, die der Arzt dem Patienten nicht aushändigen muss.
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(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #10 (permalink)  
Alt 02.08.2010, 13:42
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Es ist für Ärzte etwas vollkommen normales, daß Patienten eine Kopie der Patientenakte oder von Teilen davon haben wollen...
Nö. Nur einzelne Befunde, beispielsweise Labor oder Röntgen, werden öfter angefragt. Ein Patient, der seine Unterlagen haben will und nicht wegzieht und deshalb den Arzt wechselt, löst Alarm aus. Da liest man schonmal nach, was denn so in der Akte steht und was den Patienten dazu bewegt.

Zitat:
...weil der Arzt das Recht hat, bestimmte Teile der Patientenakte nicht herauszugeben: seine eigenen Einschätzungen, Kommentare und Anmerkungen nämlich (und ggf. auch die von Kollegen, die er in die Patientenakte übernommen hat).

Der Patient hat "nur" Anspruch auf die "objektiven Fakten", also: was wurde wann gemacht, welche Diagnosen wurden gestellt, welche Therapie eingeleitet, welche Medikamente verordnet, Laborberichte, OP-Berichte usw.

Naturgemäß gibt es gerade bei psychischen Störungen und Erkrankungen eine Menge solcher subjektiven ärztlichen Einschätzungen, die der Arzt dem Patienten nicht aushändigen muss.
Die Rechtsprechung tendiert immer mehr zu der Meinung, ein Patient habe auch Anrecht auf diese Unterlagen. Zumindest muss der Arzt ausführlich begründen, warum er bestimmte Teile der Unterlagen nicht herausrückt. Ein eifaches "steht Ihnen nicht zu" reicht nicht. Die Diskussion dazu haben wir vor längerer Zeit inklusive der Urteile geführt. Natürlich hängt es vom Einzelfall ab, aber ich denke, dass man einem Patienten, den man nachträglich nicht mehr durch die Offenbarung gefährden kann, schon fast alles geben muss - inklusive eigener Anmerkungen usw.
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