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Adressat Entlassungsbericht

Dies ist eine Diskussion zu Adressat Entlassungsbericht innerhalb des Forums Arztrecht

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Alt 14.08.2011, 19:58
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Adressat Entlassungsbericht

Facharzt A weist den Patienten B ins Krankenhaus ein.

Kurz nach der Entlassung aus dem Krankenhaus sucht der B den A auf und übewirft sich mit ihm.

Anschliessend teilt der B dem Krankenhaus mit, der Entlassungsbericht solle nicht an den B, sondern an den Hausarzt des B, den C gehen.

Frage dazu:

- Muß das Krankenhaus den Bericht an den C schicken, wie es der Patient wünscht ? oder
- Muß das Krankenhaus den Bericht an den einweisenden Arzt schicken ?
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Alt 14.08.2011, 20:53
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
- Muß das Krankenhaus den Bericht an den C schicken, wie es der Patient wünscht ?
ja. der patient sollte das in jedem fall schriftlich machen. nur mündlich wird das kh sich da wahrscheinlich nicht drauf einlassen, weil sie eine nachvollziehbare entbindung von der schweigepflicht haben wollen.

Zitat:
- Muß das Krankenhaus den Bericht an den einweisenden Arzt schicken ?
nein, das darf das kh nicht, wenn der patient das nicht möchte.

bei der aufnahme im kh gibt der patient an, an wen der bericht geschickt werden soll. allgemein ist das die einweisende ärztin. der patient unterschreibt damit auch eine schweigepflichtentbingung gegenüber eben dieser ärztin. die kann allerdings jederzeit widerrufen werden. dann dürfen keine daten an diese ärztin mehr weitergegeben werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.08.2011, 21:50
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
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die kann allerdings jederzeit widerrufen werden. dann dürfen keine daten an diese ärztin mehr weitergegeben werden.

Vielen Dank.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 01:47
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
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Vielen Dank.
Eine Frage noch:

Kann der Patient auch vom Krankenhaus verlangen, dass kein Arzt den Bericht erhält, sondern nur der Patient (Der ihn dann nach Gutdünken weitergeben kann).
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  #5 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 07:49
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Kann der Patient auch vom Krankenhaus verlangen, dass kein Arzt den Bericht erhält,
Das darf er verlangen. Er braucht dazu nur das Krankenhaus nicht von der Schweigepflicht zu entbinden.
Zitat:
...sondern nur der Patient (Der ihn dann nach Gutdünken weitergeben kann).
Das darf er nicht verlangen, weil es sich um einen Brief an einen Arzt handelt. Er kann das Krankenhaus allerdings darum bitten (es ist unwahrscheinlich, dass es ablehnt).
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 13:25
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
- Muß das Krankenhaus den Bericht an den C schicken, wie es der Patient wünscht ?
Ja. Das KH darf den Bericht gegen den Willen des Patienten an niemanden schicken, das wäre eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Das KH darf in Grenzen zunächst mal davon ausgehen, daß die konkludente Einwilligung des Patienten vorliegt, den Operationsbericht an den einweisenden Arzt zu übermitteln. Spätestens dann aber, wenn der Patient dies ausdrücklich nicht wünscht oder auch einfach nur sagt "Den Bericht bitte an meinen neuen Arzt XYZ", dann hat das Krankenhaus das zu befolgen.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 15.08.2011, 13:30
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
Zitat von klausewitz Beitrag anzeigen
Eine Frage noch:

Kann der Patient auch vom Krankenhaus verlangen, dass kein Arzt den Bericht erhält, sondern nur der Patient (Der ihn dann nach Gutdünken weitergeben kann).
Ja.

Der Patient hat ein Recht auf Einsicht in seine Patientenakte, zu der auch der OP-Bericht gehört, und Anspruch auf eine Kopie davon (die er bezahlen muß). Ausgenommen davon sind persönliche Anmerkungen des Arztes, die darf er schwärzen, und in sehr engen Grenzen dürfen Ärzte (speziell Psychiater & Co) es verweigern, dem Patienten Einblick in die bzw. eine Kopie der Patientenakte zu geben, wenn das die Gesundheit des Patienten gefährden würde. Also mal gaaaanz salopp gesagt: wenn der behandelnde Arzt erhebliche Gründe hat anzunehmen "Wenn der Patient erfährt, daß ich ihm eine schwere Paranoia diagnostiziert habe, dann bringt er sich um", dann darf der Arzt das schwärzen.

Ohne Einwilligung des Patienten bzw. gegen dessen Willen darf der Arzt (und ein Krankenhaus) irgendwelche Patientenunterlagen an niemanden weitergeben, es sei denn, das wäre gesetzlich so bestimmt (Infektionsschutzgesetz, Abrechnung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung oder BG usw.)
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Alt 15.08.2011, 13:39
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ja.
Nein. Ein Arztbericht ist etwas anderes als eine Kopie der Befunde.

Nicht nur, dass Sie grundsätzlich die Antworten anderer Forumsteilnehmer ignorieren, was ich für unhöflich halte, Sie antworten auch noch am Thema vorbei.
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  #9 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 17:00
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Dank Euch allen.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.08.2011, 21:35
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AW: Adressat Entlassungsbericht

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nein. Ein Arztbericht ist etwas anderes als eine Kopie der Befunde.
Der Arztbericht nach einer OP ist ein Teil der Patientenakte, und der Patient hat Anspruch auf Einsicht in diese und darf sich - auf eigene Kosten - Kopien davon machen lassen.

Ergo hat der Patient auch Anspruch auf eine Kopie vom Arztbericht. Sagt die Rechtsabteilung der hiesigen Landesärztekammer, die ich vorhin mal auf dem kurzen Dienstweg befragt habe, und der glaube ich das mal.

(Speziell privat versicherte Patienten brauchen übrigens die OP-Berichte andauernd, wenn es zu Abrechnungsstreitigkeiten mit der Versicherung kommt.)

Zitat:
Nicht nur, dass Sie grundsätzlich die Antworten anderer Forumsteilnehmer ignorieren, was ich für unhöflich halte, Sie antworten auch noch am Thema vorbei.
Nicht ansatzweise - es geht um die Frage, ob der Patient Anspruch auf eine Kopie des OP-Berichtes hat, und dazu äußerte ich mich.

Was daran unhöflich sein soll, kann ich nicht erkennen.
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