Dies ist eine Diskussion zu Abrechungsbetrug innerhalb des Forums Arztrecht
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| Abrechungsbetrug A zahlt die Rechnung teilweise, übergibt diese aber auch der Ärztekammer zur Prüfung. Die Ärztekammer kommt zu dem Schluss, dass die Rechnung fehlerhaft ist und die Leistungen nach Sachlage nicht erbracht wurden. Demnach müsste A nicht nur keine weitere Zahlung leisten, sondern könnte von B auch einen Teil des bereits gezahlten Betrags zurück fordern. B erkennt die Stellungnahme der Ärztekammer nicht an, unternimmt weiter jedoch nichts. - Kann A von B den laut Ärztekammer zuviel gezahlten Betrag zurück fordern? - Wäre es für ein anstehendes Zivilverfahren nachteilig für A, B gemäß Paragr. 263 StGB, Abrechnungsbetrug, anzuzeigen? - Kann A den Vorgang auf Arztbewertungsseiten im Internet veröffentlichen ohne wegen z.B. Übler Nachrede belangt zu werden? |
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| AW: Abrechungsbetrug Muss er auch nicht. Ist zwar unüblich, normalerweise erkennen sowohl Ärzte wie auch Krankenversicherungen die Interpretation der Ärztekammern an, aber letztlich ist es jedem unbenommen, ggf. eine Entscheidung vor Gericht zu suchen. Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Abrechungsbetrug Erst mal vielen Dank für die Antwort! Zitat:
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| AW: Abrechungsbetrug Zitat: Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abrechungsbetrug Es werden ja nicht Beide(Zivilrichter u n d Strafrichter bzw. Staatsanwalt) parallel nebeneinander Beweise sammeln usw. Sondern es wird wohl einer von Beiden auf den Anderen warten, zu was für einem Resultat Der kommt. (M.W. wird wohl der Zivilrichter auf den Strafrichter warten?) . Außer die Sache ist ganz klar(Abrechnungsbelege usw.) . Dann wird das zivilrechtlich abgearbeitet egal ob ein Strafverfahren läuft oder nicht. |
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