Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Abrechungsbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Abrechungsbetrug innerhalb des Forums Arztrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 17:40
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Abrechungsbetrug

A erhält von seinem Arzt B eine Privatrechnung mit nach Meinung von A nicht erbrachten Leistungen.
A zahlt die Rechnung teilweise, übergibt diese aber auch der Ärztekammer zur Prüfung. Die Ärztekammer kommt zu dem Schluss, dass die Rechnung fehlerhaft ist und die Leistungen nach Sachlage nicht erbracht wurden. Demnach müsste A nicht nur keine weitere Zahlung leisten, sondern könnte von B auch einen Teil des bereits gezahlten Betrags zurück fordern.
B erkennt die Stellungnahme der Ärztekammer nicht an, unternimmt weiter jedoch nichts.

- Kann A von B den laut Ärztekammer zuviel gezahlten Betrag zurück fordern?

- Wäre es für ein anstehendes Zivilverfahren nachteilig für A, B gemäß Paragr. 263 StGB, Abrechnungsbetrug, anzuzeigen?

- Kann A den Vorgang auf Arztbewertungsseiten im Internet veröffentlichen ohne wegen z.B. Übler Nachrede belangt zu werden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 19:12
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Abrechungsbetrug

Zitat:
Zitat von Amarok Beitrag anzeigen
B erkennt die Stellungnahme der Ärztekammer nicht an
Muss er auch nicht. Ist zwar unüblich, normalerweise erkennen sowohl Ärzte wie auch Krankenversicherungen die Interpretation der Ärztekammern an, aber letztlich ist es jedem unbenommen, ggf. eine Entscheidung vor Gericht zu suchen.
Zitat:
- Kann A von B den laut Ärztekammer zuviel gezahlten Betrag zurück fordern?
Fordern kann man alles. Ob man die Forderung durchsetzen kann, ist eine andere Frage.

Zitat:
- Wäre es für ein anstehendes Zivilverfahren nachteilig für A, B gemäß Paragr. 263 StGB, Abrechnungsbetrug, anzuzeigen?
Fehlerhafte ärztliche Rechnungen sind im Regelfall kein Betrug im Sinne des StGB, weil der Vorsatz fehlt bzw. kaum je nachzuweisen ist.

Zitat:
- Kann A den Vorgang auf Arztbewertungsseiten im Internet veröffentlichen ohne wegen z.B. Übler Nachrede belangt zu werden?
Da wäre ich sehr vorsichtig, denn das könnte sehr schnell strafrechtlich als Verleumdung bzw. üble Nachrede angesehen werden, zumal solange die Forderung in keiner Weise gerichtlich bestätigt ist.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 21:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Amarok hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abrechungsbetrug

Erst mal vielen Dank für die Antwort!

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Fordern kann man alles. Ob man die Forderung durchsetzen kann, ist eine andere Frage.
Selbstredend - Die Frage sollte lauten: Hat A durch Begleichen eines Teils der Forderung diesen Teil anerkannt und ist eine Klage daher hier sinnlos?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Fehlerhafte ärztliche Rechnungen sind im Regelfall kein Betrug im Sinne des StGB, weil der Vorsatz fehlt bzw. kaum je nachzuweisen ist.
Auf die staatsanwaltliche Untersuchung hat A sowieso keinen Einfluss - Frage ist, ob eine solche Anzeige ein zivilrechtliches Verfahren stören könnte, dergleichen habe ich schon öfter gelesen, aber ohne Begründung.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Da wäre ich sehr vorsichtig, denn das könnte sehr schnell strafrechtlich als Verleumdung bzw. üble Nachrede angesehen werden, zumal solange die Forderung in keiner Weise gerichtlich bestätigt ist.
Wie kann das sein, wenn man nur berichtet was passiert ist, nämlich dass die Ärztekammer A's Einspruch bestätigt, B die Interpretation der Ärztekammer aber nicht akzeptiert.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.04.2011, 23:58
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Abrechungsbetrug

Zitat:
Zitat von Amarok Beitrag anzeigen
Hat A durch Begleichen eines Teils der Forderung diesen Teil anerkannt und ist eine Klage daher hier sinnlos?
Nein.

Zitat:
Wie kann das sein, wenn man nur berichtet was passiert ist, nämlich dass die Ärztekammer A's Einspruch bestätigt, B die Interpretation der Ärztekammer aber nicht akzeptiert.
Das würde ich lieber lassen bzw. jedes einzelne Wort an den Marterpfahl stellen. Im Gegensatz zu einer Meinungsäußerung ("sehr freche Rechnung, da gehe ich nie wieder hin") muss eine Tatsachenbehaptung belegbar sein.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.04.2011, 10:41
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 59
Keine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Max Cady hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Abrechungsbetrug

Zitat:
Zitat von Amarok Beitrag anzeigen
...Frage ist, ob eine solche Anzeige ein zivilrechtliches Verfahren stören könnte, dergleichen habe ich schon öfter gelesen, aber ohne Begründung...
Es werden ja nicht Beide(Zivilrichter u n d Strafrichter bzw. Staatsanwalt) parallel nebeneinander Beweise sammeln usw. Sondern es wird wohl einer von Beiden auf den Anderen warten, zu was für einem Resultat Der kommt. (M.W. wird wohl der Zivilrichter auf den Strafrichter warten?) . Außer die Sache ist ganz klar(Abrechnungsbelege usw.) . Dann wird das zivilrechtlich abgearbeitet egal ob ein Strafverfahren läuft oder nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
arztrechung fehlerhaft, rückforderung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arztrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN