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Abrechnung nach GOÄ

Dies ist eine Diskussion zu Abrechnung nach GOÄ innerhalb des Forums Arztrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.05.2010, 00:20
harryhh
Gast
 
Beiträge: n/a
Abrechnung nach GOÄ

Eine Mutter ist am 20.4. 2010 88jährig in xxx verstorben.
Von der Stadt xxx erhielt er die Kostenaufstellung, darunter befand sich der Zettel des dort niedergelassenen Arztes Dr. YYY.
Text: Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Leichenschau am 20.4. berechne ich 100 €.
Bitte um Überweisung auf folgendes Konto 123456-789.

Er ist selbst privat versichert und hat in 22 Jahren noch nie eine glatte Rechnung erhalten.

Den Arzt per mail angeschrieben und um eine Darstellung der Summe gebeten, antwortet dieser: Der Betrag dieser Rechnung setzt sich aus dem Besuch mit der Leichenschau und dem Ausfüllen des Totenscheines zusammen.
Wenn weitere Fragen sind - jederzeit.

Auf weitere Nachfrage von ihm mit Bitte zum Detail und dem Zusatz
GOÄ Ziffer 100 Untersuchung eines Toten – einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung
des Leichenschauscheines – 14,57 €.

antwortet er: Die Leichenschau ist eine Privatliquidation, die in gewissem Umfang dem Aufwand angepaßt werden kann. Eine Auflistung ist erfolgt.

Ohne Aufforderung seinerseits schickt er am nächsten Tag folgendes hinterher:
die Angaben über die Gebühren im Internet sind sehr irreführend.

Ziffer 50 Besuch - (3,5facher Satz): 65,28€
Ziffer E Sofortzuschlag: 9,13 €
Ziffer 650 Not EKG (ABleitung Nulllinie): 22,00€
Ziffer 100 (Totenschein) 3,5 facher Satz: 51,00€

Das sind 147,41 €.

1 Mitarbeiterin bekommt bei mir 23,35€ pro Stunde - Zu der Zeit der Leichenschau Ihrer Mutter waren 2 in meiner Praxis beschäftigt. Für die Leichenschau habe ich 1 Stunde benötigt. - nur so zur Info.
Vielen Dank für Ihren netten Schriftwechsel.
Ich denke damit ist dieses Anliegen erledigt.


Er sagt mal so: Ich finde, das riecht äußerst merkwürdig.
Ausstellung eines Totenscheines mit 3,5fachem Satz!!!!
Andererseits findet er es richtig dufte von ihm, wenn er von 147,41 € ihm entstandener Kosten ihm nur 100 € berechnet.
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  #2 (permalink)  
Alt 26.05.2010, 09:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
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Beiträge: 18.869
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AW: Abrechnung nach GOÄ

- die Ziffer 50 darf nicht berechnet werden, sie gilt für Lebende
- ein EKG ist bei der Feststellung des Todes nicht nur unnötig, sondern irreleitend, weil sichere Todeszeichen festgestellt werden.

Der 3,5-fache Satz bei der Leichenbeschau kann angebracht sein und hängt vom Untersuchungsumfang ab. Dazu kann ein Wegegeld berechnet werden.

Wie Bestatter geflissentlich den Angehörigen sagen: um die 50 Euro für eine Leichenschau sind normal, darüber wirds verdächtig.

OT: Viele Bestatter erstatten auch die Gebühren, kassieren sie ein wenig mehr als 50 Euro. Das Spatengeld des Leichengräbers beträgt 80 Euro.

und als praktischer Rat für den Arzt: die Leiche in die Praxis transportieren lassen. Das senkt die Kosten. Und die Angehörigen werden nix dagegen haben - oder?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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