Dies ist eine Diskussion zu Abmahnung innerhalb des Forums Arztrecht
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| Abmahnung ich habe folgenden fiktiven Fall: Ein Patient X sei im Februar.2008 beim Arzt gewesen und hätte -laut seinem Kontoauzug von 2008(Name, Rechnungnr, Betrag enthalten)/ Erstattungsbescheinigung der PKV von 2008(keine Erstattung ohne Rechnung!)- die Rechnung von sagen wir 50 Euro sofort beglichen. Er bekäme heute ein Anwaltsschreiben, dass er bereits mehrmals abgemahnt worden sei, die Rechnung zu begleichen. Nehmen wir noch an, er ist zu Juni.2008 paar hundert Kilometer weiter weg umgezogen. Er würde nun die Praxis telefonisch über ihren Fehler informieren. Die Arzthelferin würde vielleicht sagen, dass eine Mahnung im Juni.2008 rausging (und zurück kam) und behaupten danach weitere gesendet zu haben. Zudem wäre kein Geld eingegangen. Gespräch wäre beendet, da Glaubwürdigkeit der Praxis in Frage gestellt. Wie müßte der Patient X reagieren? Die nachlässige Arbeit der Buchhaltung/Praxis mit eigenen Belegen ausgleichen oder Ignoranz und darauf ankommen lassen? Gruß Mareike |
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| AW: Abmahnung Kommt darauf an, wieviel Stress man sich aussetzen will ![]() Ich würde den Kontoauszug kopieren und hin senden - fertig.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
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| AW: Abmahnung Ja, was müßte denn der Patient X vom Gesetz her verpflichtend tun bzw was könnte ihn erwarten, wenn er nun nix mehr macht? Man bedenke, es seien falsche Unterstellungen... |
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| AW: Abmahnung Zitat:
Zitat:
Der Patient sollte mal seinen Kontoauszug genau darauf prüfen, ob er nicht einen Zahlendreher bei Kontonummer oder Bankleitzahl gemacht hat. Und ob er nicht Nullen an die Kontonummer des Arztes drangehängt hat. Das hatten wir hier vor kurzem mal, und einen Künstler, der meinte, es wäre egal, wohin man Nullen macht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung Der Patient X hat - sagen wir mal - mit der Bank schon telefoniert und gesagt bekommen: 2008 galt das alte Bankrecht, wo Name und Kontonr seitens der Bank überprüft wurden. Es sei somit überwiesen und es sei ja auch nichts retour an den Patienten gekommen, was ja geschieht bei Nichtübereinstimmung. Hinzu kommt, dass es per Onlinebanking gemacht worden wäre und die Kontodaten des Empfängers gespeichert sind. |
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| AW: Abmahnung Zitat:
Der Patient könnte so nett sein und eine Kopie des Belegs faxen oder senden, wie LaBelle es gesagt hat.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Abmahnung Sicherlich unter normalen Umständen, aber nicht wenn der Patient nach 8 Jahren Patiententreue einen aggressiven Anwaltsbrief für läppische 50 Euronen bekommt, wobei er noch nicht einmal eine Zahlung versäumt hat. Danke für die Antworten! |
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