Dies ist eine Diskussion zu A und 2 A wimmeln P ab innerhalb des Forums Arztrecht
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| A und 2 A wimmeln P ab Wenn jetzt A und 2A P ständig abwimmeln und P lange, lange krank ist und nach einigen Jahren endlich Diagnose erhalten hat und P auch lange therapiert wurde? Hätte P Chance - wenn Unterlagen vorliegen über auffälliges Blutbild und nichts unternommen wurde - dass A und 2A sich bei es entschuldigen? Also natürlich in Wert. |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab in wie fern ständig abwimmeln? was hinderte p daran einen anderen Arzt aufzusuchen? |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
Der Rechtsanwalt gewinnt jedenfalls unabhängig vom Ausgang des Verfahrens an finanzieller Vergütung. Der Mandant gewinnt zumindest an Erfahrung. ----------------------------------------------------------------- Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. Konfuzius |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
![]() Zitat:
![]() Der Beitrag des TE ist wirklich sehr dünn, aber nach derzeitigem Konstrukt, sehe ich eine Möglichkeit der Arzthaftung. Gruß Pro |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
Immerhin wirst Du, wenn Du unterliegst, für Deine "Erfahrungen" gut zahlen müssen. Dass Du auch nur im Ansatz soviel Fachwissen wie Arzt oder gar Gutachter hast, glaubst nur Du. Lass bitte Deine Allgemeinplätze in Deinem Thread.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
![]() Klar kann ein Vertrag mit dem RA hinsichtlich der Modalitäten beim Obsiegen oder nicht Obsiegen ausgehandelt werden. Der Vertrag bedarf aber der Zustimmung beider Vertragspartner und ist nicht unbedingt ein Wunschkonzert... |
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| AW: A und 2 A wimmeln P ab Zitat:
Wer sagt denn, dass ich in meinem fiktiven Fall generell auf einen RA verzichte? Wenn der Streiwert über 5000 € liegt, gilt außer in einem Adhäsionsverfahren Anwaltszwang. Ob dies nun eine ABM ist oder nicht möchte ich hier nicht diskutieren. Tatsache ist, dass bspw. bei einer Klage hinsichtlich vollumfänglicher Akteneinsicht mit einem Streitwert von bspw. 50000 € dieser durch 5 geteilt wird und dann in Ansatz zu bringen ist. Also ist hier derzeit ein RA notwendig. ----------------------------------------------------------- Mit dem Wissen wächst der Zweifel. Johann Wolfgang von Goethe |
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