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Alt 30.01.2012, 21:52
Humungus Humungus ist gerade online
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AW: Fahrlässigkeitsfaktor ANTIBIOTIKA

Zitat:
Zitat von motzmecker Beitrag anzeigen
Hm, ich kann aus meiner Übersicht bestätigen, dass in einem von einem möglichen Fall (also fast mehr als 100%) unfallchirurgischer Behandlung auf Verdacht und ohne vorherige Absprache mit dem zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Patienten prophylaktisch Antibiotika verabreicht wurden.
Die behandelnden Ärzte wussten das aber im Nachhinein mit der wesentlich größeren Gefahr durch eine (schon erfolgte / noch mögliche) Infektion für den Patienten zu begründen und boten auch an, die Weiterverabreichung sofort abzubrechen. Der möglichen Unnötigkeit und Gefahr einer Resistenz waren sie sich bewusst, sie wiesen sogar selbst darauf hin. Diese schätzten sie aber wesentlich kleiner ein.
Besonders bei Unfällen ist das Gewebe häufig kontaminiert. Insbesondere, wenn zu befürchten ist, dass auch Knochen betroffen ist, ist eine prophylaktische Antibiotikagabe sinnvoll, um keine Osteomyelitis zuzulassen, die im Nachhinein schwierig zu beherrschen ist.

Natürlich gilt auch in der Medizin: Einzelfallbetrachtung!

Ich möchte gerne die Miene des Patienten sehen, der sich eine Lungen-/Knochen-/Bauchfell-/Hirnhautentzündung und Konsorten einfängt, wenn der Arzt sagt: "Tja, wir wollten eine Resistenzentwicklung vermeiden!"

Zitat:
Schließlich hat der Dienstleister auch immer unter enormem Kostendruck und Fachkräftemangel zu leiden.
Wie ein Unternehmer und Krankenhauskettenbetreiber sinngemäß sagte: ein Krankenhaus muss laufen wie eine Fabrik.

Wer möchte gerne Ware sein? Statistisch aufbereitet?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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