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Alt 30.01.2012, 19:56
motzmecker motzmecker ist offline
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AW: Fahrlässigkeitsfaktor ANTIBIOTIKA

Hm, ich kann aus meiner Übersicht bestätigen, dass in einem von einem möglichen Fall (also fast mehr als 100%) unfallchirurgischer Behandlung auf Verdacht und ohne vorherige Absprache mit dem zu diesem Zeitpunkt bewusstlosen Patienten prophylaktisch Antibiotika verabreicht wurden.
Die behandelnden Ärzte wussten das aber im Nachhinein mit der wesentlich größeren Gefahr durch eine (schon erfolgte / noch mögliche) Infektion für den Patienten zu begründen und boten auch an, die Weiterverabreichung sofort abzubrechen. Der möglichen Unnötigkeit und Gefahr einer Resistenz waren sie sich bewusst, sie wiesen sogar selbst darauf hin. Diese schätzten sie aber wesentlich kleiner ein.

Zum Mangel an Hygiene in Krankenhäusern selbst kann ich wenig beitragen. Dem äußeren Anschein nach gehört aber das wirtschaftliche Managment auf den Prüfstand. Dort, wo z.B. Mahlzeiten immer komplett von externen Dienstleistern vorgefertigt und portioniert angeliefert werden, sehe ich sehr große Wahrscheinlichkeit, die Sparsamkeit zu weit zutreiben. Schließlich hat der Dienstleister auch immer unter enormem Kostendruck und Fachkräftemangel zu leiden.
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Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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