Thema: Arztrechnung
Einzelnen Beitrag anzeigen

  #3 (permalink)  
Alt 10.06.2010, 14:34
Humungus Humungus ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.496
98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20496 Beiträge, 1465 Bewertungen)  
AW: Arztrechnung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Beitrag anzeigen
Ohne schriftliche Vereinbarung ist davon nicht auszugehen.
Das hast Du sehr schön, aber übervorsichtig formuliert: bei einem GKV-Versicherten sind Leistungen außerhalb des Leistungsumfangs der GKV schriftlich zu vereinbaren.

TE, nutz mal die Suchfunktion oder scroll durch die Foren Arzt- bzw. Medizinrecht. Hatten und haben wir immer wieder, die Fragen.

Achtung: stellt sich der Patient dem Arzt als Privatpatient oder Selbstzahler vor (damit er beispielsweise einen bevorzugten Termin kriegt), sieht die Sache anders aus!
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten