
10.06.2010, 14:34
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2007 Alter: 45
Beiträge: 20.496
| |
| AW: Arztrechnung Zitat:
Zitat von Ed van Schleck Ohne schriftliche Vereinbarung ist davon nicht auszugehen. | Das hast Du sehr schön, aber übervorsichtig formuliert: bei einem GKV-Versicherten sind Leistungen außerhalb des Leistungsumfangs der GKV schriftlich zu vereinbaren.
TE, nutz mal die Suchfunktion oder scroll durch die Foren Arzt- bzw. Medizinrecht. Hatten und haben wir immer wieder, die Fragen.
Achtung: stellt sich der Patient dem Arzt als Privatpatient oder Selbstzahler vor (damit er beispielsweise einen bevorzugten Termin kriegt), sieht die Sache anders aus!
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler
Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |