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Alt 11.01.2009, 20:22
TomRohwer TomRohwer ist offline
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Eine interessante Frage. In den bisherigen Honorarverteilungsverträgen wurde die Selbstbehandlung und die von Familienangehörigen, die in der GKV versichert waren, ausgeschlossen. Im neuen HV (ab 01.01.2009) ist dies nicht mehr der Fall. Das hängt mit den diversen Mengenbegrenzungen zusammen. Da spielt eine Eigenbehandlung nun absolut keine Geige für das Honorar bzw. die Forderung der KV an die GKV mehr. Abgesehen davon ist der Ärger wegen des HV so massiv, dass solche Kleinigkeiten schlicht ignoriert wurden.
Niedergelassene Ärzte sind üblicherweise privat krankenversichert, die PKVen haben spezielle Tarife für sie, weil üblicherweise Ärzte sich aus "Kollegialität" untereinander zum 1-fachen GOÄ-Satz behandeln, und das ist natürlich supergünstig. (Standard: 2,3fach)

Und im Krankenhaus ist, außer bei privatärztlicher Behandlung durch den Chefarzt, sowieso das Krankenhaus und nicht der Arzt Leistungserbringer.
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Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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