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Alt 11.01.2009, 11:50
Ed van Schleck Ed van Schleck ist offline
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Zitat:
Zitat von Humungus
Bei den privaten KKen hängt es mit den Versicherungsbedingungen des Arztes/der Angehörigen zusammen. Sachkosten werden aber meines Wissens immer erstattet.
Die Zulässigkeit einer sog. "Verwandtenklausel" wurde in 2001 durch den BGH (Urteil des IV. Zivilsenats vom 17.1.2001 - IV ZR 11/00) bestätigt. Das Urteil kann aktuell noch auf der BGH Seite eingesehen werden.

In den Musterbedingungen 2009 der PKV findet sich unter §5 g) dieser Hinweis:

"Keine Leistungspflicht besteht ...
für Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner gemäß § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet."

Daher schließe ich mich Deiner Einschätzung an.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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