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Alt 10.01.2009, 23:57
Humungus Humungus ist offline
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AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Eine interessante Frage. In den bisherigen Honorarverteilungsverträgen wurde die Selbstbehandlung und die von Familienangehörigen, die in der GKV versichert waren, ausgeschlossen. Im neuen HV (ab 01.01.2009) ist dies nicht mehr der Fall. Das hängt mit den diversen Mengenbegrenzungen zusammen. Da spielt eine Eigenbehandlung nun absolut keine Geige für das Honorar bzw. die Forderung der KV an die GKV mehr. Abgesehen davon ist der Ärger wegen des HV so massiv, dass solche Kleinigkeiten schlicht ignoriert wurden.

Bei den privaten KKen hängt es mit den Versicherungsbedingungen des Arztes/der Angehörigen zusammen. Sachkosten werden aber meines Wissens immer erstattet.

Vielleicht äußert sich einer der Versicherungsspezis dazu.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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