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Zitat von Humungus Ich gehe aber davon aus, dass die Apotheke die Abgabe eines BTMs ohne das Vorliegen eines entsprechenden Rezepts schlicht verweigert, denn ein P-Rezept ist für diesen Fall schlicht völlig unzureichend! |
Mit der Vermerk "Notfall" wird ein Privatrezept auch dann beliefert, wenn es BTMs enthält. Der Apotheker ist in diesem Fall verpflichtet, mit dem ausstellenden Arzt (telefonisch) Rücksprache zu halten und das Privatrezept so lange bei sich zu verwahren, bis der Arzt das BTM-Rezept nachreicht. Aber um diese Frage gehts ja gar nicht
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Zitat von Goldbart wenn der Arzt sich nichtmal selber von AD(H)S heilen kann, dann ist er m.E. unfähig und sollte daher auch nicht auf Patienten losgelassen werden. |
AD(H)S ist nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht
heilbar, nur die Symptome sind
therapierbar.
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Zitat von Humungus Das Entnehmen des BTMs aus dem eigenen "Giftschrank" wäre in meinen Augen ebenfalls ohne korrekte Verordnung ein Verstoß gegen das Gesetz. |
Wie schon in meinem ersten Beitrag angemerkt, es geht explizit um Fälle, wo das entsprechende Medikament medizinisch korrekt indiziert ist.
Konstruierter Fall (ich liebe hypothetische Konstruktionen): Ein Notarzt wird zu einem Einsatz gerufen und hat ein Köfferchen dabei, in dem sich für seinen Praxisbedarf alle möglichen Medikamente, darunter beispielsweise auch
Dipidolor (Wirkstoff Piritramid, ein BTM-pflichtiges, starkes Schmerzmittel), befinden. Tragischerweise wird er selbst in einen
Unfall verwickelt und eingeklemmt, kann aber seinen Arztkoffer auf dem Beifahrersitz noch erreichen.
Ist es nun rechtlich gesehen erlaubt, dass er sich gegen seine Schmerzen selbst das Dipidolor appliziert, bis Hilfe eintrifft, oder macht er sich dadurch strafbar, weil er für sich selbst aus seinem Praxisbedarf ein BTM einsetzt?
Ich denke, dass nahezu jeder diese Frage spontan mit "ja, darf er" beanworten würde, aber mir gehts um die
rohen Gesetzesfakten, nicht um logischen Menschenverstand
Dieses Beispiel soll nochmals verdeutlichen, dass es hier um die Frage der BTM-Selbstmedikation in medizinisch gerechtfertigter Weise geht. (Und wie wir wissen ist medizinisch gerechtfertigt leider nicht immer gleichzusetzen mit rechtlich erlaubt.)