
18.11.2008, 21:48
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| V.I.P. | | Registriert seit: Aug 2007 Alter: 44
Beiträge: 18.209
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| AW: Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben? Ein Arzt darf auch sich selbst behandeln, solange seine Urteilsfähigkeit nicht eingeschränkt ist. In meinen Augen spricht nichts gegen eine Selbstverordnung von BTM unter der Einhaltung der vorgegebenen Vorschriften. Im schlimmsten Fall kriegt der Arzt unangenehme Post von der Bundesopiumstelle.
Grenze ist, wenn eine Suchterkrankung vorliegt, die verbietet die ärztliche Tätigkeit. Das Vorliegen eines AD(H)S ist das aber nicht.
Ich gehe aber davon aus, dass die Apotheke die Abgabe eines BTMs ohne das Vorliegen eines entsprechenden Rezepts schlicht verweigert, denn ein P-Rezept ist für diesen Fall schlicht völlig unzureichend! Auf ein Nachreichen sollte sich der Apotheker nicht verlassen. Das Entnehmen des BTMs aus dem eigenen "Giftschrank" wäre in meinen Augen ebenfalls ohne korrekte Verordnung ein Verstoß gegen das Gesetz. Abgesehen davon hat ein Arzt wohl eher schmerzstillende BTM im Schrank und kein Metylphenidat.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein |