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Alt 18.11.2008, 14:48
Lan'dall Lan'dall ist offline
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Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?

Hallo zusammen!

Ich habe zu diesem Thema noch nirgendwo eine befriedigende Antwort gefunden:
Darf, rein rechtlich gesehen, ein Arzt sich selber BTMs verschreiben?

Ich meine damit ausdrücklich NICHT für den Praxisbedarf (eigener, dokumentationspflichtiger Vorrat eines Arztes zur Anwendung an Patienten), sondern zum eigenen Gebrauch. Für Praxisbedarf wärs ja klar, das ist möglich und legal, "Praxisbedarf" aufs gelbe Rezept schreiben und Buch über den Bestand führen. An dieser Stelle vielleicht auch gleich die Erweiterung der Frage: Dürfte ein Arzt im Zweifelsfall von dem Bestand seiner eigenen Praxisbedarf-BTMs selbst etwas einnehmen (inkl. korrekter Dokumentation natürlich)?
Ich meine, Herrn Max Mustermann (fiktiver Name) kann ein Arzt ja problemlos alles verordnen was in Deutschland eine Zulassung besitzt, aber wie sieht das mit ihm selbst aus? Normal rezeptpflichtige Medikamente darf jeder Arzt mit seinem Arztausweis für sich selbst kaufen, aber BTMs? (letztere natürlich per eigenem BTM-Rezept)

Konstruieren wir mal einen Fall: Ein Arzt leidet an ADHS, besucht für eine Woche seine Verwandten innerhalb Deutschland, die 500km entfernt wohnen. Er vergißt zu Hause seine Medikamente und beschließt, sich in der nächsten Apotheke Methylphenidat (="Ritalin"®, ein BTM-pflichtiges Arzneimittel) zur Überbrückung der paar Tage selbst zu kaufen.
Rein formal müsste er dazu ein Privatrezept für sich selbst ausstellen (seine BTM-Rezepte wird er ja nicht dabeihaben), Notfall darauf vermerken und sobald er wieder zu Hause ist, an die entsprechende Apotheke ein BTM-Rezept nachreichen. (Sicher wird die Apo bei dem Privatrezept seinen Arztausweis/Personalausweis sehen wollen, gehen wir mal davon aus, dass er beides dabei hat).

Ist das nun rein rechtlich zulässig oder verboten, dass sich ein Arzt zum Zwecke der Selbstbehandlung BTMs selbst verschreibt (die Frage der Kostenübernahme durch Kassen spielt in diesem Thread keine Rolle)? Wenn es verboten wäre, müsste ja irgendwo in einem Gesetz was entsprechendes stehen, ein entsprechender Passus ist aber weder mir noch meinen ehemaligen Komilitonen bekannt. Gut, wir haben auch nicht Jura, sondern Medizin studiert, dennoch.

Klar, wenn ein 30-jähriger Arzt sich selbst jeden Monat wie ein irrer Morphin verschreibt als hätte er eine schmerzhafte Tumorerkrankung im Endstadium, dann wird da garantiert irgendeine Stelle hellhörig und wird ein paar nette Leute zum Kontrollieren vorbeischicken.

Aber hier gehts ja EXPLIZIT um Selbstverordnung im Notfall oder im medizinisch korrekt indizierten Krankheitsfall, NICHT um irgendeine Form des Misbrauchs, das möchte ich nachdrücklich betonen.

Ich hab bis jetzt nicht gefunden, was dagegen sprechen würde (nach deutschem Recht), und was nicht verboten ist, ist ja normalerweise an sich legal.
Vielleicht weiss hier ja jemand mehr dazu.
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