Kutscher
23.12.2004, 01:38
Ich habe dieses Jahr ein Grundstück im ländlichen Raum gekauft und dieses frei von Baulasten im Grundbuch übernommen.
Nach der Vermessung und dem setzen der Grenzsteine stellte ich fest, dass sich eine Straßenlaterne ca. 1,5m - von der Straßenseite aus gesehen - auf meinem Grundstück befindet. Ich nehme an, dass die Laterne vor einigen Jahren ohne genaue Kenntnisse über das Kataster frei nach dem Straßenverlauf gesetzt wurde. Ein Gehweg existiert nicht und der Abstand Gstk.-grenze - Straße beträgt ca. 1m.
Da ich beabsichtige das Grundstück neu einzuzäunen und anschließend zu bebauen, bin ich mir nicht sicher, wie ich mich gegenüber der Kommune verhalten soll. Könnte man eine Entfernung verlangen? Muss man den betroffenen Teil des Grundstücks an die Kommune verkaufen wenn diese es verlangt? Muss man diesen Zustand der K. anzeigen?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Gruß Kutscher.
Nach der Vermessung und dem setzen der Grenzsteine stellte ich fest, dass sich eine Straßenlaterne ca. 1,5m - von der Straßenseite aus gesehen - auf meinem Grundstück befindet. Ich nehme an, dass die Laterne vor einigen Jahren ohne genaue Kenntnisse über das Kataster frei nach dem Straßenverlauf gesetzt wurde. Ein Gehweg existiert nicht und der Abstand Gstk.-grenze - Straße beträgt ca. 1m.
Da ich beabsichtige das Grundstück neu einzuzäunen und anschließend zu bebauen, bin ich mir nicht sicher, wie ich mich gegenüber der Kommune verhalten soll. Könnte man eine Entfernung verlangen? Muss man den betroffenen Teil des Grundstücks an die Kommune verkaufen wenn diese es verlangt? Muss man diesen Zustand der K. anzeigen?
Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Gruß Kutscher.



