Hoffnungsstrahl
04.05.2006, 19:42
Mein Mann und ich sind seit 1999 verheiratet, lebten bis 2000 in Deutschland und zogen dann in die Elfenbeinküste. Bis 2005 lebten wir dort. Mein Mann beantragte ein Visum für Deutschland und erhielt das Familienzusammenführungsvisum, doch ich befand mich noch in der Elfenbeinküste. Ich bin Deutsche.
Nun hat das Amt die Abschiebung meines Mannes verfügt, obwohl ich nach Deutschland, leider nach der Verfügung, zurückkam. Zur Zeit klagen wir vor dem Verwaltungsgericht dagegen.
Meine Frage nun:
Muß mein Mann eine Duldung beantragen?
Und wo erhalten wir dann finanzielle Unterstüztung, beim Arbeitsnamt oder bei dem Sozialamt?
Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, daß mein Mann nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes miteinbezogen werden kann, da er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Stimmt dies so?
Danke für Eure Hilfe
Gabriele
Nun hat das Amt die Abschiebung meines Mannes verfügt, obwohl ich nach Deutschland, leider nach der Verfügung, zurückkam. Zur Zeit klagen wir vor dem Verwaltungsgericht dagegen.
Meine Frage nun:
Muß mein Mann eine Duldung beantragen?
Und wo erhalten wir dann finanzielle Unterstüztung, beim Arbeitsnamt oder bei dem Sozialamt?
Das Arbeitsamt hat mir mitgeteilt, daß mein Mann nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes miteinbezogen werden kann, da er noch keine Aufenthaltsgenehmigung hat. Stimmt dies so?
Danke für Eure Hilfe
Gabriele



