Annette
25.03.2006, 15:50
Sorry, habe diesen Beitrag zuerst ins falsche Forum gestellt
Problemdarstellung:
Eine kinderlose Oesterreicherin lernt eine Asylwerberin aus Nigeria, 16 Jahre, kennen und beschliesst diese zu adoptieren. Die Adoption erfolgt sehr knapp vor dem 18. Geburtstag. Die Oesterreicherin unterschreibt eine Verpflichtungserklaerung und die junge Dame bekommt ihr Visum. Kaum hat die Nigerianerin ihr Visum beginnt sie sich der Adoptivmutter gegenueber respektlos und gewaltteatig zu benehmen, verweigert die Annahme einer Arbeit ,verweigert die Erlernung der deutschen Sprache, arbeitet statt dessen als Geheimprostituierte.
Die Oesterreicherin hat Angst etwas zu unternehmen weil sie die Verpflichtungserklaerung unterschrieben hat.
Das erste Visum ist auf ein Jahr beschraenkt.
Ein Angehoeriger einer Organisation unterstuetzt die Nigerianerin beim Erhalt des zweiten Visums. Er geht soweit die Oesterreicherin mit Psychoterror zu belaestigen bis diese ihre Gehaltsbestaetigung fuer die Erteilung einer Verlaengerung des Visums hergibt. Diesmal unterschreibt sie keine Verpflichtungserklaerung.
Die Oesterreicherin wuerde gerne die Adoptivtochter nach Nigeria zurueckschicken.
Sie will auch nicht mehr fuer ihren Unterhalt aufkommen. Die Nigerianerin ist inzwischen 19,5 Jahre alt.
Frage: Was kann die Oesterreicherin tun um aus dieser Situation herauszukommen?
Wie lange gilt eine Verpflichtungserklaerung?
Nachsatz: Sie weiss, dass die Adoption nicht aufloesbar ist.
Problemdarstellung:
Eine kinderlose Oesterreicherin lernt eine Asylwerberin aus Nigeria, 16 Jahre, kennen und beschliesst diese zu adoptieren. Die Adoption erfolgt sehr knapp vor dem 18. Geburtstag. Die Oesterreicherin unterschreibt eine Verpflichtungserklaerung und die junge Dame bekommt ihr Visum. Kaum hat die Nigerianerin ihr Visum beginnt sie sich der Adoptivmutter gegenueber respektlos und gewaltteatig zu benehmen, verweigert die Annahme einer Arbeit ,verweigert die Erlernung der deutschen Sprache, arbeitet statt dessen als Geheimprostituierte.
Die Oesterreicherin hat Angst etwas zu unternehmen weil sie die Verpflichtungserklaerung unterschrieben hat.
Das erste Visum ist auf ein Jahr beschraenkt.
Ein Angehoeriger einer Organisation unterstuetzt die Nigerianerin beim Erhalt des zweiten Visums. Er geht soweit die Oesterreicherin mit Psychoterror zu belaestigen bis diese ihre Gehaltsbestaetigung fuer die Erteilung einer Verlaengerung des Visums hergibt. Diesmal unterschreibt sie keine Verpflichtungserklaerung.
Die Oesterreicherin wuerde gerne die Adoptivtochter nach Nigeria zurueckschicken.
Sie will auch nicht mehr fuer ihren Unterhalt aufkommen. Die Nigerianerin ist inzwischen 19,5 Jahre alt.
Frage: Was kann die Oesterreicherin tun um aus dieser Situation herauszukommen?
Wie lange gilt eine Verpflichtungserklaerung?
Nachsatz: Sie weiss, dass die Adoption nicht aufloesbar ist.



