kahan
03.03.2006, 20:13
Hallo,
ich habe seit 1995 sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu diesem Zeitpunkt war ich 27 Jahre alt. Damals wurde ich vom türkischen Staat nicht ausgebürgert, da ich meiner Wehrpflicht noch nicht nachgekommen war. Aus diesem Grund war zum damaligen Zeitpunkt der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft für männliche Antragsteller
gängige Praxis. Eine Aufschiebung, die man alle zwei Jahre beim Türkischen Konsulat beantragen kann, war mit dem Hinweis auf eine Erwerbstätigkeit ohne Weiteres möglich.
Da ich 1968 geboren bin und in diesem Jahr das 38. Lebensjahr vollende, ist eine weitere Verlängerung der befristeten Befreiung von der Wehrpflicht nicht mehr möglich. Ich habe bereits ein entsprechendes Schreiben darüber erhalten, daß ich zum Ende des Jahres den verkürzten Wehrdienst antreten muß, ansonsten gelte ich als „fahnenflüchtig“ und muß damit rechnen, daß mir die Einreise in die Türkei verweigert wird oder ich an der Grenze mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen muß.
Ich möchte nun aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden, ohne vorher einen wenn auch verkürzten Wehrdienst ableisten zu müssen. Auch bin ich nicht gewillt, eine entsprechende Summe an den türkischen Staat zu zahlen, um mich „freikaufen“ zu können.
Kann ich ohne Probleme einen entsprechenden Ausbürgerungsantrag stellen?
Mir sind Fälle von männlichen Antragstellern bekannt, die vor zwei Jahren aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden, ohne der türkischen Wehrpflicht in irgendeiner Weise nachgekommen zu sein. Auch wurden in diesen konkreten Fällen keine Zahlungen geleistet.
Bis jetzt habe ich bewußt entsprechende Anfragen beim Türkischen Konsulat vermieden, da einzelne Mitarbeiter in solchen Fragen Antragsteller immer noch mit tradierten und möglicherweise regierungskonformen Vorstellungen von der Notwendigkeit der Erfüllung des Wehrdienstes konfrontieren und nicht immer über alle Rechte und Möglichkeiten, die in solchen Fällen zur Anwendung kommen, umfassend informieren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in meinem konkreten Fall weiterhelfen könnten oder entsprechende Stellen nennen können, bei denen ich mein Anliegen vorbringen kann.
ich habe seit 1995 sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Zu diesem Zeitpunkt war ich 27 Jahre alt. Damals wurde ich vom türkischen Staat nicht ausgebürgert, da ich meiner Wehrpflicht noch nicht nachgekommen war. Aus diesem Grund war zum damaligen Zeitpunkt der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft für männliche Antragsteller
gängige Praxis. Eine Aufschiebung, die man alle zwei Jahre beim Türkischen Konsulat beantragen kann, war mit dem Hinweis auf eine Erwerbstätigkeit ohne Weiteres möglich.
Da ich 1968 geboren bin und in diesem Jahr das 38. Lebensjahr vollende, ist eine weitere Verlängerung der befristeten Befreiung von der Wehrpflicht nicht mehr möglich. Ich habe bereits ein entsprechendes Schreiben darüber erhalten, daß ich zum Ende des Jahres den verkürzten Wehrdienst antreten muß, ansonsten gelte ich als „fahnenflüchtig“ und muß damit rechnen, daß mir die Einreise in die Türkei verweigert wird oder ich an der Grenze mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen muß.
Ich möchte nun aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werden, ohne vorher einen wenn auch verkürzten Wehrdienst ableisten zu müssen. Auch bin ich nicht gewillt, eine entsprechende Summe an den türkischen Staat zu zahlen, um mich „freikaufen“ zu können.
Kann ich ohne Probleme einen entsprechenden Ausbürgerungsantrag stellen?
Mir sind Fälle von männlichen Antragstellern bekannt, die vor zwei Jahren aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden, ohne der türkischen Wehrpflicht in irgendeiner Weise nachgekommen zu sein. Auch wurden in diesen konkreten Fällen keine Zahlungen geleistet.
Bis jetzt habe ich bewußt entsprechende Anfragen beim Türkischen Konsulat vermieden, da einzelne Mitarbeiter in solchen Fragen Antragsteller immer noch mit tradierten und möglicherweise regierungskonformen Vorstellungen von der Notwendigkeit der Erfüllung des Wehrdienstes konfrontieren und nicht immer über alle Rechte und Möglichkeiten, die in solchen Fällen zur Anwendung kommen, umfassend informieren.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie in meinem konkreten Fall weiterhelfen könnten oder entsprechende Stellen nennen können, bei denen ich mein Anliegen vorbringen kann.



