sergeo
06.02.2006, 17:53
hi! ich bin ein ausländer bzw kameruner wohnhaft in de BRD seit 97 mit eine aufenthaltbewilligung zum studieren.
meine aufenthahlbewilligung ist seit august 2005 net mehr gultig da ich es net verlängern konnte,hatte einige privaten probleme und muste nach frankreich reisen um die zu lösen,dadurch kam es zu stande.
nun habe ich vor, da es mir besser geht mein studium wieder aufzunehmen und es zu ende bringen.ich weis net wie zu verfahren ist.( laufe seit dem ohne gultige aufenthalterlaubnis und es mach mich zu schaffen.)
2- meiner deutsche freundin ist jetz von mir schwanger und bekommt das baby in ein paar monaten und ich würde gern bei denen bleiben, also frage:
ist es möglich das ich durch die gebuhrt meines kindes oder früher noch dies bekomme.wenn ja wie und unter welches bediengungen?
bin verzweifel und biete sie hiemit um rat.
danke im vorraus.
meine aufenthahlbewilligung ist seit august 2005 net mehr gultig da ich es net verlängern konnte,hatte einige privaten probleme und muste nach frankreich reisen um die zu lösen,dadurch kam es zu stande.
nun habe ich vor, da es mir besser geht mein studium wieder aufzunehmen und es zu ende bringen.ich weis net wie zu verfahren ist.( laufe seit dem ohne gultige aufenthalterlaubnis und es mach mich zu schaffen.)
2- meiner deutsche freundin ist jetz von mir schwanger und bekommt das baby in ein paar monaten und ich würde gern bei denen bleiben, also frage:
ist es möglich das ich durch die gebuhrt meines kindes oder früher noch dies bekomme.wenn ja wie und unter welches bediengungen?
bin verzweifel und biete sie hiemit um rat.
danke im vorraus.



