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Julianfabian
06.02.2006, 14:43
Hallo,
Ist es möglich eine Mitgliedschaft im Fitnesstudio auf Grund des Urteils (Az:1C832/04) vom 12.10.04 fristlos zu kündigen? Es besagt Frauen könnten während der Schwangerschaft den bestehenden Vertrag fristlos kündigen da es ihnen nicht zumutbar ist, nach der Schwangerschaft in absehbarer Zeit wieder zu trainieren da es die Umstände mit dem Baby nicht mehr zulassen.
In der Tat hat die Rechtsprechung entwickelt, dass eine Schwangerschaft ein Grund ist, einen Vertrag mit dem Fitnessstudio fristlos zu kündigen.
Dazu u.a. auch:
Eine Klausel, "Der Beitrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" ist unwirksam, da immer Krankheit, berufliche Veränderungen (mit Umzug) oder auch eine Schwangerschaft auftreten können. Eine solche Klausel dient "ohne Rücksicht" nur allein dem Anbieter und ist daher unwirksam.
BGH, Urteil v. 23.10.1996 - Az.: XII ZR 55/95 = NJW 1997, 193 = MDR 1997, 126; so auch: OLG Frankfurt, Urteil v. 05.12.1994 - 6 U 163/93
Dazu auch noch aus dem Net (Seite einer RS-Versicherung):
Wie ist es, wenn die Kundin des Fitnesscenters schwanger wird. Rechtfertigt dies ein vorzeitiges Aussteigen aus dem Fitnessvertrag?"
Das Amtsgericht Mühldorf hat entschieden, dass auch eine fortgeschrittene Schwangerschaft die vorzeitige Kündigung des Fitnessvertrages rechtfertigt. Die Begründung der Richter: Eine nur zeitweise Aussetzung des Vertrages könne der Schwangeren nicht zugemutet werden, weil die Kundin damit gezwungen wäre, irgendwann nach der Geburt des Kindes den Fitnessvertrag fortzuführen. (AG Mühldorf, Az.: 1 C 832/04)
Julianfabian
15.02.2006, 22:14
danke für die hilfe
marielouise
21.02.2006, 13:54
Es kommt aber mE auch auf den Vertrag an. Ist darin bspw eine Klausel die besagt, der Vertrag ruht während der Schwangerschaft und es ist dennoch ein Entgelt in monatlicher Höhe von der Hälfte des üblichen Tarifs zu zahlen, kannst du höchstens beanstanden, dass du dadurch unangemessen benachteiligt wirst.
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