Betrug beim Verkauf eines Reihenhauses?

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

blueside
01.12.2004, 15:44
Ehepaar A kauft sich ein Haus und bekommt dafür öffentliche Mittel der WFA (Wohnungsförderungsanstalt). Nach 3 Jahren ist es Ehepaar A aber nicht mehr möglich das Haus weiter zu finanzieren, also wird ein Makler (angenommen Bank X) eingeschaltet, der das Haus verkaufen soll.
Ehepaar B kauft das Haus und unterschreibt beim Notar einen Vertrag.
Zur Löschung des Grundbuches beim 2. Notartermin, wird Ehepaar B mitgeteilt, dass eine Bindung auf dem Objekt liegt und das Objekt erst dann freigestellt werden kann, wenn alle offenen Schulden bei der WFA abbezahlt sind.
Dies kann aber nicht erfüllt werden, da der Kaufpreis die Schulden nicht abdeckt. Nach einem Telefonat mit dem zuständigen Beamten der WFA, stellt sich heraus, dass der Bank X nahegelegt worden ist einen potentiellen Käufer über diese Bindung zu informieren.
Da dies aber nicht geschehen ist, wäre der Vertrag eigentlich nicht mehr so gültig, wie er abgeschlossen worden ist.
Hat Ehepaar B Chancen wenn es vor Gericht gehen würde?
Kann Ehepaar B sich mit Bank X um einen geringeren Kaufpreiswert einigen, weil das Haus bei Wiederverkauf immer noch gebunden ist und daher der Wert mit Sicherheit geringer ausfallen ist?

Lesen Sie hier die vollständige Version

Huutsch
02.12.2004, 10:40
Hallo,

ich gebe zu, ich habe die Frage nicht ganz verstanden, nur dem Sachverhalt nach ist der Kauf noch nicht getätigt, sondern nur ein notarieller Vorvertrag, der bewirkt hat, daß Ehepaar B als Käufer ins Gundbuch eingetragen werden.
Zur endgültigen Eigentumsübertragung gehört nun, daß alle alten Bindungen aus dem Grundbuch gestrichen werden und Ehepaar B als Eigentümer eingetragen werden.

Also ist entweder die Restschuld, die noch eine Bindung des Objekts an die WFA von Ehepaar A zu tragen, und Ehepaar B ist egal, wie die das machen, oder Ehepaar B muß bei der Übertragung damit einverstanden sein, daß die Bindung im Grundbuch stehen bleibt, was aber keinen Sinn macht, da sie damit Ihr (neu erworbenes) Haus als Sicherung für einen Kredit hergibt, den sie gar nicht abgeschlossen haben.
Also bleibt nur die Alternative den Kaufvertrag anzufechten und die Eintragung als Käufer aus dem Grundbuch zu streichen.

Eine Preisminderung macht auch keinern Sinn, weil die Restschuld dann nur noch höher ist und die Kreditnehmer immer noch A sind, das Eigentum, was diesen Kredit absichert aber ja B gehört.

Was nun die zurückgehaltene Information der Bank angeht, so stellt sich die Bank vermutlich auf den Standpunkt, daß sie als Makler eingetreten ist und somit der Verkauf nur zwischen den Parteien A und B stattgefunden hat und sie sich so aus der Haftung nimmt (und ich gehe davon aus, daß sie das auch können)
Bleibt nur die Anfechtung des Kaufvertrages, wegen arglistiger Täuschung (auch wenn A nicht klar war, daß dadurch unzumutbare Bindungen am Haus bestehen bleiben) und A muß natürlich für alle Unkosten einstehen und weil der Kaufvertrag nicht zustande kam, muß auch keine Provision an X gezahlt werden.

Alle Angaben, wie immer ohne Gewähr

Gruß
Huutsch

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

blueside
02.12.2004, 14:16
Danke erstmal,
allerdings habe ich vergessen zu schreiben, dass Bank X beim Kauf des Hauses durch Ehepaar A der Hauptkreditgeber war, also das Haus als Sicherheit hat. Ich weiß nicht, ob sich X dann immer noch rausreden kann.
Ein weiters Problem ist, das Ehepaar B bereits die Renovierungsarbeiten abgeschlossen hat und eingezogen ist. Es fehlt nur die Streichung der alten Bindungen aus dem Grundbuch.
Ehepaar B hat sich jetzt dazu entschlossen, den Kaufpreis erst dann zu bezahlen, wenn der Sachverhalt geklärt ist. Problem ist auch die Forderung der Bank X nach der Courtage.

Lesen Sie hier die vollständige Version

Huutsch
03.12.2004, 11:01
Hallo,

in dem Fall denke ich auch, daß die Bank sich hier nicht so einfach rausreden kann, denn daß ein Verkauf einer Immobilie immer unbelastet, oder eben mit bekannten und akzeptieren Belastungen geschieht, daß weiß die Bank natürlich.
Ob ihr selber ein Betrugsversuch/arglistige Täuschung nachzuweisen ist, glaube ich aber nicht.

Gegen die Courtage kann B wohl nichts einwenden, wenn denn der Kauf tatsächlich nicht angefochten wird, aber auch diese würde ich erst zahlen, wenn alle Unklarheiten beseitigt sind (zumindest muß gesichert sein, daß der Kaufvertrag nicht angefochten wird).

Ich würde nun, per Einschreiben. A eine Frist setzen, bis zu der sie ihrer Pflicht nachkommen (diese dürfte aus dem Kaufvertrag herzuleiten sein) das Haus Belastungsfrei zu machen.
Nötigenfalls muß A einen Kredit aufnehmen und dafür natürlich andere Sicherheiten vorweisen.

Man kann davon ausgehen, daß dieser Versuch keine Änderung bringt (ich denke nur, es ist notwendig, um nicht auf späteren Anwaltskosten sitzen zu bleiben)

Dann bleiben nur noch die Anfechtung des Kaufvertrages mit Rückforderung aller Kosten (z.B. auch der Renovierung, und auch der Kosten für Umzug und Wohnungssuche usw.), wobei ich davon ausgehe, daß das ehr nicht gewüscht ist.
Oder sich mit der Bank einigen, daß ein annehmbarer Kompromiß geschlossen wird.
Aber auch das halte ich für ehr unwahrscheinlich, es sei denn die Bank hätte einen Grund anzunehmen, daß eine Klage wegen arglistiger Täuschung gegen sie erfolgreich wäre.

In jedem Fall würde ich (nach der Frist) einen (Fach-)Anwalt beauftragen, den Fall zu prüfen, auch dessen Kosten sollten dann B angelastet werden können.

Ein Gespräch mit A könnte vielleicht noch helfen, wenn eine Anfechtung droht, vielleicht kommt dabei ja heraus, daß X diese "Verschweigetaktik" bereits ihnen gegenüber erwähnt hat, um überhaupt eine Chance auf den Verkauf zu haben, dann hättet ihr vielleicht doch eine Möglichkeit gegen X vorzugehen.

Mehr fällt mir leider nicht dazu ein (ich bin ja kein Jurist)

Gruß
Huutsch

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

blueside
03.12.2004, 13:56
Vielen, vielen Dank!

Das hilft mir jetzt etwas weiter.

LG,
blueside

Lesen Sie hier die vollständige Version

blueside
03.12.2004, 13:57
Vielen, vielen Dank!

Das hilft mir jetzt weiter.

LG,
blueside

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt