2. Rechnung für Autoreparatur

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AnnaB
03.02.2006, 17:43
Hallo forum!

Wenn man nach einer Autoreparatur den Betrag bezahlt und auch nochmal nachfragt, wie die Rechnung genau aufgesplittet ist -weil man sich wundert, dass sie widererwartend niedrig ist- nach 1 Woche aber eine zweite Rechnung eintrudelt, auf der steht, dass die Arbeitsstunden nicht berechnet wurden und diese nachzuzahlen seien: muss man dann nachzahlen, auch wenn auf der ersten Rechnung nicht ersichtlich war, dass die Arbeitsstunden nicht berechnet wurden??????

lieben Gruß

AnnaB

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Atlantis
03.02.2006, 19:33
Eine Rechnung ist rechtlich betrachtet nichts weiter als eine Aufstellung der bestehenden Forderungen verbunden mit der Aufforderung diese zu begleichen. Der in einer Rechnung geltend gemachte Werklohn entsteht -vorbehaltlich abweichender vertraglicher Regelung- unabhängig von einer Rechnung mit der Abnahme der Werkleistung. Es ist deshalb vollkommen egal, ob sich der Unternehmer bei der Rechnungsstellung vertan hat oder nicht. Zu zahlen ist das, was tatsächlich geschuldet wird, unabhängig von der Rechnung!

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