riedfm
23.11.2004, 12:38
Hallo!
Ein Verwalter reagiert in keinster Weise auf schriftliche Bitten des Verwaltungsbeirates (Mitteilung der aktuellsten Mitgliederliste der ET-Gem., Kopie der bzw. Einsicht in die Anwesenheitsliste ET-Vers., .........). "Er stellt sich tot"
Der Beirat verweigert die U-schrift des Protokolls zur ET-Vers. w/evtl. Abstimmungsfehler und Unrichtigkeiten und bittet um Rücksprache: Keine Reaktion.
Außerdem wird das Protokoll vor Unterzeichnung des Beirats an die ET versandt.
Die HV ignoriert sämtliche Schreiben der ET und des Beirats ==>> verweigert die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat. Außer der jährlichen Belegprüfung gibt es keinerlei Informationsfluß.
Vielleicht weiß jemand, ob nach vorheriger Fristsetzung die monatlich mit dem Hausgeld zu entrichtende Verwaltergebühr (teilweise!) zurückbehalten werden kann, bzw. wie man so einen HV "aktivieren" kann.
Vielen Dank für Eure Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
riedm
Ein Verwalter reagiert in keinster Weise auf schriftliche Bitten des Verwaltungsbeirates (Mitteilung der aktuellsten Mitgliederliste der ET-Gem., Kopie der bzw. Einsicht in die Anwesenheitsliste ET-Vers., .........). "Er stellt sich tot"
Der Beirat verweigert die U-schrift des Protokolls zur ET-Vers. w/evtl. Abstimmungsfehler und Unrichtigkeiten und bittet um Rücksprache: Keine Reaktion.
Außerdem wird das Protokoll vor Unterzeichnung des Beirats an die ET versandt.
Die HV ignoriert sämtliche Schreiben der ET und des Beirats ==>> verweigert die Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat. Außer der jährlichen Belegprüfung gibt es keinerlei Informationsfluß.
Vielleicht weiß jemand, ob nach vorheriger Fristsetzung die monatlich mit dem Hausgeld zu entrichtende Verwaltergebühr (teilweise!) zurückbehalten werden kann, bzw. wie man so einen HV "aktivieren" kann.
Vielen Dank für Eure Tipps.
Mit freundlichen Grüßen
riedm



