Arbeitsgenehmigungsverfahren für ausländische Arbeitnehmer

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Boris
22.10.2003, 14:50
Hallo Forum,

Aufgrund der Rechtssache C-268/99 des europäischen Gerichtshofs ist es Bürgern von Staaten, mit denen die EU ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen hat, wie etwa Polen oder Tschechien, möglich eine gewerbliche selbständige Tätigkeit in einem EU Land aufzunehmen.

Dem Einzelnen wird weiter, sofern er eine gewerbliche, kaufmännische, handwerkliche und freiberufliche Tätigkeit ausüben will, ein Aufenthaltsrecht zuerkannt (C-268/99 Rn.28 Abs.III).
(Den Link zum Artikel im europäischen Amtsblatt findet ihr unten)

Mir ist jedoch bislang unklar, welche weiteren Dokumente wie etwa eine Aufenthaltsgenehmigung, Gewerbeanmeldung oder ähnliches dennoch für die Tätigkeit in Deutschland erforderlich sind. Wo müssten solche Unterlagen beantragt werden – vor Ort, im Heimatland oder bei der Botschaft? Weiter wäre es interessant zu erfahren, ob die Tätigkeit zeitlich befristet oder dauerhaft möglich ist.

Kennt sich jemand in diesem Bereich aus oder hat mir einen guten Literatur Tipp?

Grüße Boris

Urteil im Europ. Amtsblatt (http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1999/c_265/c_26519990918de00040005.pdf)

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