Deutscher mit Marokkanerin verheiratet

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achimAses
02.11.2005, 01:47
Hallo,

ich bin nun seit fast drei Jahren mit einer Marokkanischen Staatbürgetrin verheiratet, ich selbst bin deutscher. Bei der heirat bekam meine Frau eine 3 Jährige Aufenthaltserlaubnis. Man sagte mir damals das meine frau nach den drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, Bedingung sei jedoch das Sie sich auf deutsch mit Ihr (der Beamtin) unterhalten müssen kann. Dies war ja nach dem alten Gesetz so, nun gibts doch neue Gesetze(Integratonskurse etc.) ? Welches Gesetz ist denn nun für meine Frau nun gültig ? die alte Vereibarung, das Sie sich unterhalten kann, oder muss Sie Integrationskurse belegt haben?
Mein Frau hat nämlich kein Kurs belegt, sonder hat sich das Wissen selber angeignet.
Und was ist wenn Sie nicht ausreichenf deutsch kann, welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau? wird es nochmal um ein Jahr verlängert?

vielen Dank

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achimAses
03.11.2005, 02:23
ja danke erstmal, da hab ich noch ne frage : leider sind die hier in Baen Württemberg in der Ausländerbehörde sehr sehr unhöflich.
Ich bin Student und meine Frau hat auch kein Einkommen, ich lebe halt mit dem Gesparten oder wenn ich dann mal ein Job finde arbeite ich. Bin ich verpflichtet bei der Behörde irgendwelche Einkommensbelege vorzulegen?? haben die das Recht zu sagen wenn Sie nicht mindestens so und so viel Geld bekommen, dann bekommt Ihre Frau keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung? Und was kann ich tun wenn Die es doch sagen???

danke

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Mitleser
06.11.2005, 23:58
Ach du Sch......... der akkaly is auch hier! Na, bestimmt nicht lange. :D

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13
31.12.2005, 21:31
Ach du Sch......... der akkaly is auch hier! Na, bestimmt nicht lange. :D


Ich hoffte mit Dir - und zum Glück hat sich das Thema erledigt! FROHLOCKET! :)

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Chris_u_Kari
12.01.2006, 08:24
Bin selbst mit einer Marokkanerin verheiratet. Sie hat ohne Probleme nach 3 Jahren Ihre unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Jedoch sind zwei Unterschiede bei uns:
Ich habe einen Job mit vernünftigen Verdienst und meine Frau kann sich in Deutsch unterhalten.
Ich denke, lernen Sie erst selbst richtig deutsch, dann einen richtigen Job mit richtigem Gehalt suchen und dann klappt das auch mit der Aufenthaltserlaubnis.

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MaCha
25.01.2007, 23:11
Hallo zu sammen,

ich hätte eine Frage bezüglich dieses Themas. Und zwar, wie ist es eigentlich mit Studenten, die heiraten und ihr Lebenspartner nach Deutschland nachziehen lassen wollen? Ist das überhaupt möglich?
Was kann man in solch einem Fall machen?

Ich bedanke mich im Voraus!

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Mitleser
26.01.2007, 23:50
Entweder Heiraten oder Lebenspartner, beides geht nicht!

Welcher Aufenthaltstitel? Ist der Lebensunterhalt gesichert?

Gesetze siehe unter www.info4alien.de

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