achimAses
02.11.2005, 01:47
Hallo,
ich bin nun seit fast drei Jahren mit einer Marokkanischen Staatbürgetrin verheiratet, ich selbst bin deutscher. Bei der heirat bekam meine Frau eine 3 Jährige Aufenthaltserlaubnis. Man sagte mir damals das meine frau nach den drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, Bedingung sei jedoch das Sie sich auf deutsch mit Ihr (der Beamtin) unterhalten müssen kann. Dies war ja nach dem alten Gesetz so, nun gibts doch neue Gesetze(Integratonskurse etc.) ? Welches Gesetz ist denn nun für meine Frau nun gültig ? die alte Vereibarung, das Sie sich unterhalten kann, oder muss Sie Integrationskurse belegt haben?
Mein Frau hat nämlich kein Kurs belegt, sonder hat sich das Wissen selber angeignet.
Und was ist wenn Sie nicht ausreichenf deutsch kann, welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau? wird es nochmal um ein Jahr verlängert?
vielen Dank
ich bin nun seit fast drei Jahren mit einer Marokkanischen Staatbürgetrin verheiratet, ich selbst bin deutscher. Bei der heirat bekam meine Frau eine 3 Jährige Aufenthaltserlaubnis. Man sagte mir damals das meine frau nach den drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt, Bedingung sei jedoch das Sie sich auf deutsch mit Ihr (der Beamtin) unterhalten müssen kann. Dies war ja nach dem alten Gesetz so, nun gibts doch neue Gesetze(Integratonskurse etc.) ? Welches Gesetz ist denn nun für meine Frau nun gültig ? die alte Vereibarung, das Sie sich unterhalten kann, oder muss Sie Integrationskurse belegt haben?
Mein Frau hat nämlich kein Kurs belegt, sonder hat sich das Wissen selber angeignet.
Und was ist wenn Sie nicht ausreichenf deutsch kann, welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau? wird es nochmal um ein Jahr verlängert?
vielen Dank



