Recht auf liebe?

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Schattenmann
08.10.2003, 13:47
Als erstes einmal ein Kompliemt an den Betreiber dieses Forums.
Finde ich klasse das es auch so etwas gibt um viele Infos zu bekommen.
Mein Anliegen bzw. meine Fragen an Sachkundige Mitmenschen.

Wenn ein deutscher Mann b.B. eine ausländische Frau heiraten möchte verlangt das zuständige Ausländeramt zur Visumgenemigung einen Einkommensnachweis von ihm.

ich habe aber gehört das es ein Gerichtsurteil geben soll welches diese Forderung als gegenstandslos betrachetet.
da heisst es ... Jeder Mensch hat das Recht auf Liebe .. ganz egal wie hoch sein Einkommen etc. ist ....
Irgendwie in der Art.
Wer kann mir da weiter helfen und mir sagen wo bzw wann dieses Urteil gesprochen wurde und ob es rechtskräftig für die ganze BRD ist.

ich freue mich schon auf viele Tips.
gruß
euer Schattenmann

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Diderot
17.10.2003, 12:46
vereehrter schattenmann,verehrte sachkundige,anscheinend bin
ich nicht der "Einzige" der dieses problem hat,ich möchte sogar
etwas weitergehen als mein "vorschreiber"ich bekomme seit
längerem Sozialhilfe,meine Verlobte ist aus litauen und ich möchte
sie gerne heiraten,ich habe mich inzwischen nur neutral kundig
gemacht was ich an Papieren brauche es ist nicht wenig aber
eine verdienstbescheinigung wurde nicht verlangt?kommt dies
vielleicht wenn wir die Papiere einreichen?????wäre es möglich
in litauen zu heiraten???? wird das in D. anerkannt???? ich möchte
noch hinzufügen es geht um eine Liebesheirat!!!!keine scheinehe
und wäre für guten Rat sehr dankbar!!!!!!!

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viki
10.11.2003, 15:40
Also, eine 100%-ige Antwort kann ich dir nicht geben aber ich habe im Bekanntenkereis auch jemanden der eine Ausländerin heiraten will und es muss ein Einkommensnachweis vorgelegt werden. Da er z.Zt. eine Umschulung macht und somit sein Einkommen sehr gering ist wurde ihr Antrag auf Visum abgelehnt, obwohl schon der Heiratstermin im Standesamt fest stand.
Was die Anerkennung der Ehe angeht muss man sich genau erkundigen ob es von Staat zu Staat unterschiedlich ist. Ich selber bin Ausländerin und mein Ehemnann ist aus dem gleichen Land. Obwohl wir in der BRD leben habe wir im Heimatland geheiratet. es hat eine internationale Heiratsurkunde ausgereicht damit die Ehe in D anerkannt wird. ICh glaube es kommt auch darauf an welche Staatsbürgerschaft die Partner haben. Falls sie die lit. hat dürfte es keine Probleme geben dort zu heiraten.Schließlich wird die Ehe auch in Litauen anerkannt wenn sie in D geschlossen wird. Aber wie gesagt, das ist keine 100% Antwort.

Gruß
V.

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Schattenmann
10.11.2003, 17:43
Also bei dem Bekannten geht es bestimmt um ein Einreisevisum.
Da wäre es vielleicht ratsam wenn er eine Einladung über ein Familienmitglied macht und die Dame somit ein einreisevisum bekommt.
Dann heiratenudn einVisum zur Familienzusammenführung beantragen da man ja verheiratet ist.
Normal kann die Dame, sofern sie verheiratet ist eine Abreitserlaubnis beantragen und wenn Sie eine Arbeit nachweisen kann sollte es mit demVisum keine Probleme geben dürfen.
ich finde es nur traurig, das unser Staat seinen Mitbürgern solche Steine in den Weg legt.
Wenn ein Sozialhilfeempfänger heiraten will bekommt er möglicherweise noch Zuschüsse für die Hochzeit .. ...ne ne Deutschland Deutschland.
Ichholland kann man eine Freundin bei sich wohnen haben und die bekommt ein Visum auch wenn mannihct verheiratet ist und wenn nötig sogar noch Unterstützung zum Lebensunterhalt sofern der Partner nichts verdient.
So habe ich das zumindest gehört .. bs der Wahrheit entspricht weiss ich nicht.
Aber das mit dem Einkommensnachweis finde ich schon eine sehr große Einmischng unseres Staates in die Privatsphäre und müsste normalerweise rechtlich nicht vertretbar sein.
Also bitte wer kann mir sagen ob es dazu Gerichtsurteile gibt.
ich freue mich über jede Antwort.

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Miji
10.09.2004, 12:37
hallo zusammen,
im Prinzip kann man heiraten wo man will (so z.B. auch zwei Ausländer in Deutschland), man muss dann aber die Ehevorraussetzungen des Landes erfüllen, in dem man heiratet. Zum Beispiel gibt es Länder, in denen man nicht geschieden sein darf um zu heiraten, oder andere, in denen man 5 Trauzeugen braucht usw. Ob die Ehe in Deutschland anerkannt wird, hängt davon ab ob sie den deutschen Ehevorraussetzungen entsprach, also z.B. nicht schon die zweite Ehe ist und der Mann jetzt in Bigamie lebt, was bei uns nicht geht. Das Problem ist, das bei den meisten Standesämtern im Ausland auch das sog. Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird. Das ist ein Dokument vom Heimatland (also Deutschland) in dem steht, das keine Ehehindernisse bestehen. Um das zu erlangen, muss man also wieder aufs Standesamt hier. Und ob die dann wieder einen Einkommensnachweis fordern weiss ich leider nicht...
Hoffe ich konnte helfen, viel Glück

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stan
06.03.2005, 16:17
hallo alle miteinander.

seit ganau einem monat´bin ich mit einer ausländerin verheiratet.
wir haben standesamtlich im ausland geheiratet da wo meine frau wohnt. ich bin alleine zurück nach deutschland geflogen. mir wurde erzählt das ich ein antrag in D. stellen kann auf zusammenführung der frisch verheiratete eheleute. dieser antrag würde angeblich so schnell bearbeitet das meine frau innerhalb von 4 wochen ihr visum bekommen würde. letzte woche wollte ich diesen antrag stellen doch mir wurde mitgeteilt das es nicht mehr gehen würde. meine frau muss persönlich in die dt. botschaft in ihrem land fahren um diesen antrag zu stellen und seit kürzem würde es min. 3 monate dauern um diese zu bearbeiten.
was kann ich jetzt machen um den vorgang zu beschleunigen??? gibt es vielleicht andere möglichkeiten das sie schneller nach deutschland kommen kann??

MFG stan

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viki
07.03.2005, 09:35
Hallo Stan,

also zu deinem Fall kann ich dir nur folgendes sagen, und zwar aus eigener Erfahrung: Ich bin selber eine Ausländerin. lebe aber schon seit einer Ewigkeit in der BRD und habe vor kurzem einen Mann aus meinem Heimatland geheiratet. Wir hatten das gleiche Problem, das du jetzt auch hast. Allerdings kann ich die keine großen Hoffnungen machen, denn es ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aber hack trotzdem etwas nach. Bei mir war es so: Als ich bei der Stadt den Antrag auf Familienzusammeführung, so heißt das, stellen wollte sagte man mir auch, dass das nicht hier gehen würde sondern im Heimatland in der Botschaft, und das kann dann einige Wochen dauern, das kommt wieder auf das Land und die Botschaft an. Da ich aber gerade am Umziehen war, war dann einige Tage später eine andere Gemeinde für uns zuständig. Dort ging es dann auf einmal, dass man alles hier einreichen kann, was wir auch gemacht haben und innerhalb von 14 Tagen hatte mein Mann seine Aufenthalstgenehmigung. DU kannst höchstens versuchen, falls ihr der Pass für die Dauer der Visumbeantragung nicht eingezogen wird, für sie ein Besuchervisum zu beantragen, was eine Gültigkeit bis zu 3 Monaten haben kann und somit die Wartezeit überbrücken.
Aber wie gesagt, es ist von Bundesland zu Bundesland und wie du auch siehst von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, aber lass den Kopf nicht hängen, hack einfach mal nach. Und falls es doch nicht geht bleibt dir leider nichts anderes übrig als abzuwarten.

Liebe Grüße und viel Glück
Viki

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john8916
01.04.2005, 19:45
Hallo Bin neu hier und froh das ich dieses forum gefunden habe, nach allen moeglichen schreibvarianten kammen immer nur xx-bezogene seiten im www zum vorschein.

was ich hier so gelesen habe macht mir ja nicht gerde die grosse hoffnung und auch nicht die richtige freude nach deutschland zurueck zukommen. ok hier mein prob.
bin nun schon seit einigen jahren im ausland (us und nun malaysia) am arbeiten. werde nun aber wegen einem job wohl wieder nach deutschland umsiedeln fuer eine noch nicht bestimmte zeit. mein problem ist, sollte ja eigentlich nicht sein -recht auf liebe - meine jetzige lebensgefaertin ist from indonesia. laut der auswaertigen amt seite, kann sie ohne visa ja noch nicht einmal deutschland besuchen.
ihrgen welche tips, da im moment noch keine hochzeit geplant ist.
wie wuerde es fuer ihr von der arbeit her rechtlich ausschauen.
besten dank schon mal im voraus fuer eure antworten.
gruss john

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john8916
16.05.2005, 04:48
Hi, besten dank fuer deine antwort. hm - alles nicht ganz so einfach wenn die liebe in ein anderes land faellt.
fuer alle anderen die so ein problem auch haben hier wurde mir viel geholfen und auch gute tips gegeben
http://expatforum.digitaldevelopment.com/
gruss john

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zaru
22.05.2005, 13:37
Hallo zusammen
Meine Verlobte hat eine doppelte Staatsbürgerschaft aus einen EU-Land und einen südamerikanischen Land. Habt Ihr irgendwelche Vorschläge wie wir heiraten sollen? Gerade wenn es um das Thema Kinder und Arbeiten in Südamerika geht, würden wir gerne ihre südamerikanische Staatsbürgerschaft verwenden. Allerdings werden wir dann Probleme in der EU bekommen, oder nicht?

gruss zaru

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