Der Verwaltungsbeirat

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

Karo
07.10.2003, 19:26
Hallo Allerseits,
ich möchte, gerade hier registriert, meinen Einstandsbeitrag zu meinem Lieblingsthema posten.
Ja, das WEG-Recht - es erscheint mir häufig sehr unlogisch!

Der Verwaltungsbeirat wird in der Versammlung aus den Reihen der Eigentümer gewählt. Nun stelle ich fest, dass mit diesem Posten sehr lapidar umgegangen wird. Aber hat der Beirat nicht Pflichten, und ist er im Falle von Fehlern nicht schadensersatzpflichtig?Darum mal ein Scenario für mein Verständnis:
Der Beirat (3 Personen) will eine Versammlung ansetzen und fordert den VErwalter auf dies zu tun. 25% der Eigentümer wären jedoch 5 und nicht 3 Unterschreibende.
Der Beirat erhält in seiner - kurzen - gesetzten Frist positive Reaktion des Verwalters und setzt selber eine Versammlung an. Dabei steht auf der Tagesordnung, die vorzeitige Verwaltervertragskündigung und die Neuwahl.
Wird dies durchgeführt, würde ein Verwalter sicher den Beschluss anfechten, bzw. die ganze Versammlung anfechten, und würde wie ich es sehe Recht bekommen. Das heisst, die WEG zahlt dem alten Verwalter sein Geld, zahlt Gerichtskosten und den neuen Verwalter.
Soweit denke ich, bestehen keine Zweifel. Aber können die Eigentümer der WEG in diesem Fall die Beiräte für den Schaden gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen?
Ich habe mich durchgelesen und denke ja, aber wie sehen es andere Interssierte?

Lesen Sie hier die vollständige Version

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt