Wirksamkeit der Einbürgerungsurkunde

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alpinemann
15.10.2005, 17:46
Ich wurde letzte Woche eingebürgert. Die Einbürgerungsurkunde wurde vor ein paar Monaten in Koeln gebilligt, aber sie wurde mir ausgehaendigt nur letzte Woche.

Was ist das Datum der Einbürgerung? Letzte Woche oder ist es rückwirkend (das Datum der Billigung in Koeln)?

Vielen Dank!

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Pete76
16.10.2005, 00:16
Hallo!


Ich kann Ihnen nicht sagen, ob es spezielle Regelungen bei Einbürgerungsurkunden gibt. Aber generell ist es so, daß das Datum auf einer amtlichen Urkunde oder auf einem amtlichen Dokument immer den Zeitpunkt der Gültigkeit darstellt. Wenn die Urkunde also auf den 01.10.2005 datiert ist, dann gilt sie auch ab dem Zeitpunkt, ob Sie bereits in Ihrem Besitz war, oder nicht.


Mit freundlichen Grüßen,


Peter M.

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Atlantis
17.10.2005, 18:57
Bei der Einbürgerung handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Ein solcher wird nach den allgemeinen Regeln des Verwaltungsrechts erst mir seiner Bekanntgabe gegenüber dem Adressaten wirksam (vgl. § 43 ff VwVfG).

Dieser Grundsatz wird vom Staatsangehörigkeitsgesetz unerstützt.
§ 16 Abs. 1, S. 1 StAG:
Die ... Einbürgerung wird wirksam mit der Aushändigung der von der höheren Verwaltungsbehörde hierüber ausgefertigten Urkunde.

Auf das Ausstellungsdatum in der Urkunde kommt es also nicht an. Die Einbürgerung wird immer erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam!

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Mitleser
10.11.2005, 16:21
... Die Einbürgerung wird immer erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam!

Richtig. Zumal dies auch so auf der Urkunde draufsteht:

(Vorname, Name) hat die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Aushändigung dieser Urkunde erworben.

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