MBecker
26.09.2003, 21:23
Hallo,
leider wurden für die Jahre 2000-2002 erst im Frühjahr diesen Jahres die Nebenkostenabrechnungn für die Wohnungseigentümer erstellt. Zwei der Eigentümer haben bereits die Wohnung zwischenzeitlich verkauft.
Müssen die Eigentümer noch nachzahlen? Wie lange gilt die Verjährung? In welchen Gesetzen kann ich das nachlesen?
Danke!
M. Becker
leider wurden für die Jahre 2000-2002 erst im Frühjahr diesen Jahres die Nebenkostenabrechnungn für die Wohnungseigentümer erstellt. Zwei der Eigentümer haben bereits die Wohnung zwischenzeitlich verkauft.
Müssen die Eigentümer noch nachzahlen? Wie lange gilt die Verjährung? In welchen Gesetzen kann ich das nachlesen?
Danke!
M. Becker



