Verjährung von Nebenkosten

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

MBecker
26.09.2003, 21:23
Hallo,

leider wurden für die Jahre 2000-2002 erst im Frühjahr diesen Jahres die Nebenkostenabrechnungn für die Wohnungseigentümer erstellt. Zwei der Eigentümer haben bereits die Wohnung zwischenzeitlich verkauft.

Müssen die Eigentümer noch nachzahlen? Wie lange gilt die Verjährung? In welchen Gesetzen kann ich das nachlesen?

Danke!

M. Becker

Lesen Sie hier die vollständige Version

fob
27.09.2003, 15:48
Wär´s ein Mietverhältnis, würde § 556 BGB eingreifen - 12-Monats-Frist!! In Ermangelung weiterer Vereinbarungen dürfte hier die regelmäßige Verjährungsfrist v. drei Jahren greifen. Selbst für das Jahr 2000 wäre demnach noch keine Verjährung eingetreten. Der Betrag ist selbstverständlich auch v. den Alteigentümern zu bezahlen - wenn sie nicht eine Vereinbarung mit den Käufern getroffen haben, dass die für die Nebenkosten aufzukommen haben. Aber wer macht denn so was?


Gruß,

fob

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt