Maklerrecht: Provisionsanspruch auch bei Verkauf durch Dritten?

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Sven
23.09.2003, 16:24
Hallo,

ich habe eine rein hypothetische Frage zum Maklerrecht.

Folgender Sachverhalt:

- Ein Makler bietet ein Haus zum Verkauf an;
- Ein Interessent vereinbart einen Besichtigungstermin
und akzeptiert die Maklerprovision im Falle eines Kaufs;
- die Besichtigung des Objekts findet statt,
der Verkauf kommt jedoch nicht zustande, weil dem
Interessenten das Haus zu teuer ist.

Soweit, so gut: kein Verkauf, also keine Provision.

Wochen später passiert folgendes:

- Dasselbe Haus wird (deutlich günstiger) erneut in
einer Zeitung zum Verkauf angeboten, allerdings nicht
von obigem Makler, der das Haus inzwischen nicht mehr in
seinem Angebot hat;
- Der obige Interessent, dem das Haus beim damaligen
Makler-Angebot zu teuer war, entdeckt das neue Angebot
und kauft nun das Haus.

Frage: muß der Käufer Provision an den Makler zahlen?

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fob
23.09.2003, 17:09
Das ist mal wieder so ein typischer Fall, der alleine auf Basis der wenigen hier mitzuteilenden Fakten nicht abschließend bewertet werden kann.

Die - vielleicht - überraschende Antwort lautet, dass durchaus ein Provisionsanspruch entstanden sein kann. Nämlich dann, wenn die Maklertätigkeit zumindest AUCH für den späteren Vertragsabschluss ursächlich ist.

Nur mal ein Beispiel, das das vielleicht verdeutlichen kann. Es können zwischen der Maklertätigkeit und dem schließlich zustande gekommenen Kaufvertrag durchaus bis zu vier Jahre vergehen, ohne dass der Makler seinen Anspruch verliert.

Gruß,

fob

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RA Isparta
24.09.2003, 19:06
Viel Glück bei deiner Hausarbeit !

Tip: Hat sich der Interessent das Haus erneut angeschaut ? wenn nicht na dann wohl Ursächlichkeit. !

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Sven
30.09.2003, 21:33
Hi!

Original geschrieben von RA Isparta
Viel Glück bei deiner Hausarbeit !

Tip: Hat sich der Interessent das Haus erneut angeschaut ? wenn nicht na dann wohl Ursächlichkeit. !

Danke, ich schreibe keine Hausarbeit. Ich bin kein
Jurist und will auch keiner werden :-)

Und ja, das Haus wurde nach dem erneuten Angebot
nochmals angeschaut.

Sven

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Dagwyna
01.06.2006, 13:44
er muß zahlen

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Matahari
07.12.2006, 15:08
Er muss zahlen, weil er vorher das Haus angeschaut hatte. Das Haus hatte ihm gefallen, sonst hätte
er nicht nochmals auf das Haus zugekommen und gekauft. Der 1te Makler hatte sozusagen den Samen gesät. :D

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HVW
07.12.2006, 23:29
Hallo

das sehe ich nicht so.
Das hieße ja, ein Makler hat Anspruch auf Provision bis "in alle Ewigkeit".

In der Regel ist es doch so: Makler erhält einen Auftrag für einen bestimmten Zeitrahmen, Objekt wird nicht verkauft. Interessenten haben sich das Haus zwar angesehen, aber es war zu teuer, Lage nicht gestimmt, was für Gründe auch immer.

Einige Zeit später bietet man das Haus erneut an, entweder privat oder einen anderen Makler.

Interessent hat noch nichts passendes gefunden und denkt: na, Objekt war doch nicht so schlecht, besichtigt noch mal und kauft dann.

Der 1. Makler ist m.E. dann aus dem Rennen. Wenn nicht würde mich die rechtliche Grundlage interessieren, dann wären noch einige Rechnungen offen...

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Matahari
08.12.2006, 12:59
In den 1sten Maklerverträgen reinschauen ! Normalerweise hat sich der Makler in Vorfeld seine Ansprüche (Ursacheprinzip) abgesichert. Aber ob so etwas erlaub ist ?

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