Fatso
26.08.2003, 10:33
Hallo,
Bei der Löschung der Grundschuld entstehen ja Kosten. Nun habe ich gehört, dass diese Kosten der Gläubiger (also die Bank) tragen muss. Die Bank sagt natürlich, dass dies nicht stimmt. Was stimmt nun? Muss der Gläubiger die Kosten bei der Löschung übernehmen?
cu Fatso
Bei der Löschung der Grundschuld entstehen ja Kosten. Nun habe ich gehört, dass diese Kosten der Gläubiger (also die Bank) tragen muss. Die Bank sagt natürlich, dass dies nicht stimmt. Was stimmt nun? Muss der Gläubiger die Kosten bei der Löschung übernehmen?
cu Fatso



