bonnylein
27.08.2005, 19:00
Wer ist der Eigentümer eines Baumes, welcher bereits bei Erstellung des Hauses (6 Parteien) auf einer Sondernutzungsfläche stand und dort belassen wurde?
Ist der Eigentümer die WEG; d.h. gehört der Baum zum Gemeinschaftseigentum (da ja Sondernutzungsrecht nur die Nutzung beinhaltet)
Oder ist der Eigentümer des Baumes der Wohnungsinhaber, welchem lt. Teilungserklärung die Fläche als Sondernutzungsfläche überlassen wurde.
Verwaltung meint; die Fällung des Baumes ginge zu Lasten der Allgemeinheit.
Das Ausästen, d.h. Pflege ist alleinige Sache des Wohnungseigentümers.
So richtig?
Grüße
bonnylein
Ist der Eigentümer die WEG; d.h. gehört der Baum zum Gemeinschaftseigentum (da ja Sondernutzungsrecht nur die Nutzung beinhaltet)
Oder ist der Eigentümer des Baumes der Wohnungsinhaber, welchem lt. Teilungserklärung die Fläche als Sondernutzungsfläche überlassen wurde.
Verwaltung meint; die Fällung des Baumes ginge zu Lasten der Allgemeinheit.
Das Ausästen, d.h. Pflege ist alleinige Sache des Wohnungseigentümers.
So richtig?
Grüße
bonnylein



