Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende

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Asia
26.01.2003, 21:27
Hallo!

Ich würde gerne wissen ob eine ausländische Studentin an einer deutschen Uni eine zusätzliche Arbeitserlaubnis (für länger als drei Monate) beantragen kann - wo? welche Unterlagen braucht man?

Außerdem hätte ich noch eine Frage: kann eine Ausländerin in Deutschland eine GbR gründen?

Danke im Voraus. Grüße.

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Tom399
29.01.2003, 12:57
Halli Asia,

deine erste Frage sollte eigentlich der ASTA an deiner Uni Auskunft geben können, ansonsten wäre das Arbeitsamt zuständig.

Zweite Frage: Eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) wird per Gesellschaftsvertrag (§§ 705 BGB ff.) gegründet. Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben, versteht sich aus Beweisgründen aber von selbst - oder?

Gruß Thomas

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