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heisse_fee
17.08.2005, 22:21
Guten Tag,
angenommen wird folgender Sachverhalt:
Es existiert ein Wohnhaus, in dem 4 Eigentumswohnungen existieren. Die Wohnungen wurden direkt vom Bauträger erworben.
Jedem Eigentümer steht ein Parkplatz für seine Wohnung zu. Ausserdem sind 2 weitere Parkplätze vorhanden.
Ist es rechtens, dass ein Eigentümer einer Wohnung einen weiteren Parkplatz zukaufen darf?
Mfg
Monodome
17.08.2005, 23:17
Mir würde jetzt nichts einfallen, was dagegen spricht :confused:
Man wird die 2 Parkplätze zusätzlich errichtet haben, weil sie noch hingepasst haben (o.ä.) und wenn sie einer erwerben will - warum nicht?
heisse_fee
18.08.2005, 08:26
O.K. aber hätte die Eigentümergemeinschaft nicht zustimmen müssen, da es sich anfangs ja um Gemeinschaftsfläche gehandelt hat?
Bei uns in BaWue (kann auch Gemeinderegelung sein) ist es zumindest so, dass Neubauten pro Wohneinheit 1,4 Parkplätze nachweisen müssen. Das würde auch mit den 6 Parkplätzen bei 4 Wohnungen übereinstimmen, könnte also ähnlich sein.
Über die Verwendung dieser Parkplätze entscheidet die Eigentümergemeinschaft, die aber nun in der Verkaufsphase nur aus dem Bauträger besteht. Im Kaufvertrag bzw. der Teilungserklärung müsste das alles ja geregelt sein, wer wieviel Anteil am Gemeineigentum besitzt.
Es kann also durchaus sein dass zwei der Wohnungen auch über zwei Parkplätze verfügen.
heisse_fee
24.08.2005, 14:45
Hallo,
angenommen ein Eigentümer möchte nun einen weiteren Parkplatz hinzukaufen und alle Eigentümer würden dem hinzustimmen. Welche Möglichkeiten gibt es, dies vertraglich festzuschreiben?
Sicherlich ist eine Änderung der Teilungserklärung vorstellbar, reicht jedoch z.B. auch ein Vermerk in der Gemeinschaftsordnung?
Gruß
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