Jacky-x
16.08.2005, 20:23
Demnächst steht für unser Haus die Umschuldung der 1. Hypothek an, die als Grundschuld eingetragen ist. Da eine andere Bank eintreten soll, verlangt die alte "Kosten für die Löschungsurkunde". Sie bietet allerdings auch eine Abtretung an, die sie um einen glatten Betrag, ca 100%, berechnet. Die neue Bank benötigt nicht den kompletten Grundschuldbetrag, es wurde ja auch zwischenzeitlich zum Teil getilgt.
Nach Auskunft der neuen Bank werden "üblicherweise" nur Kosten berechnet, die 1/4 der mir genannten betragen.
Sind Kosten für eine Löschung zulässig? Sind diese irgendwo festgelegt, wie kann man Sie berechnen. Wie hoch dürfen die Kosten für eine Abtretung sein. :confused:
Wer kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen?
Vielen Dank für die kommenden Antworten! :D
Nach Auskunft der neuen Bank werden "üblicherweise" nur Kosten berechnet, die 1/4 der mir genannten betragen.
Sind Kosten für eine Löschung zulässig? Sind diese irgendwo festgelegt, wie kann man Sie berechnen. Wie hoch dürfen die Kosten für eine Abtretung sein. :confused:
Wer kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen?
Vielen Dank für die kommenden Antworten! :D



