Handwerker bedienen sich aus Privatstrom

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smirny30
16.08.2005, 14:58
Vergangenes Jahr im November/ Dezember wurden in unserer Eigentumsanlage die Balkone saniert. Ich wohne im Erdgeschoss, die Handwerker nutzten über 2 Monate trotz ständiger Ermahnung und Beschwerden an die Verwaltung den gesamten Terrassenbereich als Lagerstätte für Leitern, Decken und Fliesen und verschmutzten alles. Die Terrasse war in dieser Zeit für mich nicht nutzbar, obwohl bei mir selber keine Arbeiten durchgeführt wurden.
Richtig sauer wurde ich erst, als ich eines morgens entdeckte, dass die Handwerker auch noch den Strom aus meiner Außensteckdose an der Gartenhütte abzapften um damit den Außenaufzug für die Fliesen zu speisen. Auf meine Nachfrage und den Hinweis, das es sich hierbei um Diebstahl handele versprach man mir eine Entschädigung für die Nutzung. Ich sprach gleichfalls sofort mit dem Verwalter, der sich darum zu kümmern versprach.
Bis heute habe ich trotz regelmäßiger Erinnerungen weder eine Entschädigung noch ein Reaktion der Verwaltung und erst recht nicht den Namen des Handwerksunternehmens.

Wer kann mir einen Rat geben, was ich tun kann? Vielen Dank

Übrigens, die Verwaltung lässt sich in allem bitten, eine Versammlung gab es das letzte mal im september 2004, ein Protokoll liegt bis heute auch noch nicht vor.

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Lavit
19.07.2006, 08:19
ich bin selber handwerker daher kann ich die handwerker schon verstehen.

das mit dem nichtbenutzen deiner terrasse wirst du wohl zulassen müssen,da es ja eine gemeinschaftsanlage ist und die renovierung ja auch dem werterhalt deiner wohnung diente.

aber zum strom schreib doch einfach eine rechnung an die hausverwaltung .
anhand deiner stromrechnung müsstest du ja sehen wieviel strom mehr verbraucht worden ist.

auch wenn sie sich weigern die anzuerkennen,werden sie auf jeden fall reagieren müssen.

wie gesagt bin handwerker, kein anwalt daher mal sehen was die anderen dazu sagen.

cu

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sharon
19.07.2006, 11:14
Eine Beinträchtigung durch Handwerker muss hingenommen werden, wenn es notwendig war und keine andere Lösung (kein Platz) möglich war. Frage: sind Sie Mieter oder Eigentümer? Mieter: wenn die Beeinträchtigung nicht angekündigt war, ist Mietminderung möglich. Der Strom muss auf jeden Fall von der Gemeinschaft ersetzt werden. Eine Hausverwaltung ist übrigens gesetzlich verpflichtet (steht in jedem Verwaltervertrag) pro Jahr eine Versammlung abzuhalten, die jährlichen Abrechnungen innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahren (meist Kalenderjahr) vorzulegen und die Protokolle der Versammlungen möglichst rasch an die Eigentümer zu versenden. Ich würde raten die Eigentümer mal aufzufordern die Verwaltung zu wechseln, wenn dies nicht gemacht wird. Bin selbst in der Hausverwaltung tätig.

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Disap
27.07.2006, 10:14
als ich eines morgens entdeckte, dass die Handwerker auch noch den Strom aus meiner Außensteckdose an der Gartenhütte abzapften


Da die Frage gegen die Forenregeln verstößt, kann ich nur aus dem Nähkästchen plaudern. Vermutlich hat jeder Mieter einen Sicherungskasten und kann dort für bestimmte Teilbereiche seiner Wohnung die Sicherung herausdrehen. Man ist überhaupt nicht verpflichtet, für sein (gemietetes) Gartenhaus den Strom anzulassen.

Abgesehen davon ist dieses Thema hier schon ein Jahr alt....

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