Maklercourtage ohne Vertrag?

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Michael073
16.08.2005, 14:14
Hallo!
Wie sieht es bei folgendem Fall aus:
Maklerin M zeigt Kunden K eine Eigentumswohnung,die diesem jedoch nicht zusagt.
M schlägt K vor mit diesem am nächsten Tag ein Haus zu besichtigen. Dieser sagt zu und trifft sich mit M und Verkäuferin V. Das Haus sagt ihm zu und man tritt in Kaufverhandlungen ein. Das V nicht mit dem Preis runtergeht,schlägt M vor die Courtage um die Hälfte zu reduzieren und die MwSt wegfallen zu lassen.
Nach 1 Monat kommt es zum Protokollierungstermin beim Notar,bei dem M auch anwesend ist. K und V vereinbaren,dass K einen Schlüssel zum Haus erhält,damit er mit Renovierungsarbeiten anfangen kann. Beim Übergabetermin (diesmal ohne M) erzählt V, dass M nie einen Auftrag zum Verkauf des Hauses erhalten hat. Da man im selbem Ort wohnt,und M durch Zufall im Kaufladen vom geplanten Verkauf des Hauses erfuhr hat sie gefragt sie ob sie denn auch ein wenig Reklame machen dürfe.
Dieses hat V weder bejaht noch verneint,schriftlich liegt auch nichts vor. K hat weder ein Expose vom Haus bekommen,noch eine Bestätigung über die Besichtigung des Hauses unterschrieben. Er ging selbstverständlich davon aus,dass M offiziell beauftragt wurde das Haus zu verkaufen,da M sich so aufführte und alle Termine mit V usw. ausmachte.
Laut V soll K sich "nicht verar...en" lassen und die Zahlung der Maklercortage verweigern.
K fragt sich ob das rechtens wäre,da er seiner Meinung nach von M getäuscht wurde

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Huutsch
17.08.2005, 08:17
Hallo,

der Vertrag ist nicht zwischen M und V entstanden sondern zwischen M und K.
Dabei ist unerheblich ob V jemals den Auftrag an M erteilt hat, die Immobilie zu verkaufen oder welche Arbeit sich M mit dem Verkauf der Immobilie gemacht hat.
Es sähe vielleicht anders aus, wenn V bei der Nachfrage von M darauf bestanden hätte den Verkauf ohne M zu machen (Dann wäre die Mitteilung von M an K vielleicht sowas wie "Nachbarschaftshilfe"), das ist aber nicht der Fall.

Da K durch M von der Immobilie erfahren hat, und K mit V einig geworden ist, ist auch ein rechtsgültiger Vertrag zwischen K und M zustande gekommen und es steht M somit die Courtage zu.
Nirgendwo steht, dass M, für die Gültigkeit dieses Vertrages ein Expose anfertigen und übergeben muss oder dass M überhaupt wissen muss, wie das Haus von innen aussieht.
Ich weiß nicht einmal ob K das einfordern kann, weil beim Vertragsschluß (das war das Gespräch zwischen K und M als M die Besichtigung der Immobilie angeboten hat und K zugestimmt hat) wurde nichts weiter vereinbart, außer (Grundlage für solche Verträge), dass sich K und V handelseinig werden.

Ich hoffe ich habe das richtig erklärt.

Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch

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Michael073
17.08.2005, 09:47
Was dann aber nicht ganz einleuchtet (zumindest als Laie) ist, warum Makler dann normalerweise bei Besichtigung einen Nachweis über die diese vom potentiellen Käufer unterschreiben lassen?!
Irgendwie muss man doch nachweisen können,dass man einen Dienst am Käufer geleistet hat oder nicht?

Im Übrigen habe ich vergessen folgendes zu erwähnen:
Bei der Protokollierung haben K und V (im Beisein von M übrigens) unterschrieben, dass bei dem Verkauf keine Makler,Zeitungsannoncen etc. im Spiel waren...

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Huutsch
19.08.2005, 09:31
Hallo,

was K und V in ihrem Kaufvertrag schreiben, hat keine Auswirkung auf den Vertrag zwischen M und K, der ja vorher schon geschlossen war, zumal die Aussage de Fakto falsch ist.

Die Dienstleistung, die ein Makler zu erbringen hat, ist das Zusammenbringen von V und K und diese berechtigt ihn, dafür Geld zu nehmen, wenn V und K einen Kaufvertrag abschließen.
Es reicht also, wenn K von M nur eine Telefonnummer von V genannt bekommt, ohne dass sie sich je begegnen.

warum Makler dann normalerweise bei Besichtigung einen Nachweis über die diese vom potentiellen Käufer unterschreiben lassen?!
Dass sich Makler eine Besichtigung quittieren lassen, könnte z.B. den Nachweis erleichtern, mehr aber auch nicht, notwendig ist das auf jeden Fall nicht.
Ich hatte schon einige Besichtigungen von Objekten über Makler, ich habe dabei nie einen Makler zu Gesicht bekommen und unterschrieben habe ich auch nichts, in den Fällen reichte es, dass ich die Adress des Objektes vom Makler genannt bekam, keiner der Verkäufer hatte übrigens einen Vertrag mit dem jeweiligen Makler, manche waren ziemlich erstaunt, woher ich die Adresse hatte ...

Im Zweifel, also wenn K nicht zahlt und M klagt (davon kann man ausgehen) muss M beweisen, dass der Kontakt durch ihn zustandegekommen ist.
Sagen K und V übereinstimmend aus, dass sie sich schon vorher gekannt haben und K auch vom Verkauf des Objektes wußte, dann geht M leer aus.
Dies würde aber den Strafbestand der Falschaussage und des Betruges erfüllen.
Und wenn K und V da auch nur leichte Zweifel aufkommen lassen, gewinnt M den Prozess und K und V haben beide noch ein Strafverfahren anhängig.

Alle Angaben, noch immer, ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch

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