will_b
14.08.2005, 10:58
Aus der Dusche in einer ETW läuft kein kaltes Wasser mehr aus, nur Warmwasser. Ein zu Rate gezogenen Klemptner diegnostiziert die Vestopfung der Leitung in dem Teil der Leitung nach der Steigleitung im Bad des Eigentümers. Es gib keine Absperrarmatur innerhalb der Wohnung.
Gibt es eine Grenze, ab wo der Eigentümer für die Reparatur zuständig ist, oder sind Wasserleitungen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum?
Danke für Hinweise, vielleicht gibt es dazu ja auch irgendwelche Urteile.
Gibt es eine Grenze, ab wo der Eigentümer für die Reparatur zuständig ist, oder sind Wasserleitungen grundsätzlich Gemeinschaftseigentum?
Danke für Hinweise, vielleicht gibt es dazu ja auch irgendwelche Urteile.



