joker
10.08.2005, 21:58
Liebe Forumsmitglieder,
Wir als Eigentümer haben am 8.7.05 ein Schreiben unserer Verwaltung bekommen, mit dem Hinweis, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eine Nachforderung von ca. 40000 € für den Zeitraum von 13.10.1999 bis zum 2.12.2004 stellen.
O-Ton Verwaltung:
"Für die jährliche Wasser- und Schmutzwasserkosten werden die Wasserzähler "vor Ort" abgelesen. Bei der letzten Turnusrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 11.11.2003 bis 02.12.2004 ist eine gravierende Abweichung des Zählerstandes vom 02.12.2004 zu den Zählerständen der Vorjahre aufgetreten. Unsere Prüfung ergab, dass den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in den vergangenen Jahren fehelerhafte Ablesedaten geliefert wurden."
Das mit der Ablesung der Wasserzähler ist sicherlich ein anderes Thema, da in der Zwischenzeit der Hauptabsperrhahn und die Uhr wieder gewechselt wurde. Der Hahn wegen starker Korrosion der Leitungen und die Uhr, weil man zuerst vermutete das die Uhr nicht korrekt anzeigt. Dieses ist aber seitens der BWB verneint worden und die Uhr vernichtet.
In den VBW der BWB steht ein § 21 Berechnungsfehler.
In diesem ist unter Absatz (2) die Verjährung der Nachforderung auf 2 Jahre beschränkt.
Gibt es nicht im allgemeinen eine Verjährungfrist ? Bei einem Mietverhältnis sind es glaube ich 12 Monate.
Für Eigentümer muss es doch auch soetwas geben ?
Meiner Meinung nach müsste der § 21 der VBW der BWB greifen.
Unsere Verwaltung sagt aber, dass wir alles bezahlen müssen. Auf Anschreiben etc. hat die Verwaltung unsererseits bisher nur mager reagiert.
Wir sollen auch anteilig die Summe sofort bis zum 31.08.2005 bezahlen oder in 2 Raten !?
Ich weiß vielleicht ist die Sachlage etwas schwierig, aber trotzdem würde ich mich über eine Antwort oder einen guten Rat sehr freuen.
Vielen Dank
R.Drong
Wir als Eigentümer haben am 8.7.05 ein Schreiben unserer Verwaltung bekommen, mit dem Hinweis, dass die Berliner Wasserbetriebe (BWB) eine Nachforderung von ca. 40000 € für den Zeitraum von 13.10.1999 bis zum 2.12.2004 stellen.
O-Ton Verwaltung:
"Für die jährliche Wasser- und Schmutzwasserkosten werden die Wasserzähler "vor Ort" abgelesen. Bei der letzten Turnusrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 11.11.2003 bis 02.12.2004 ist eine gravierende Abweichung des Zählerstandes vom 02.12.2004 zu den Zählerständen der Vorjahre aufgetreten. Unsere Prüfung ergab, dass den Berliner Wasserbetrieben (BWB) in den vergangenen Jahren fehelerhafte Ablesedaten geliefert wurden."
Das mit der Ablesung der Wasserzähler ist sicherlich ein anderes Thema, da in der Zwischenzeit der Hauptabsperrhahn und die Uhr wieder gewechselt wurde. Der Hahn wegen starker Korrosion der Leitungen und die Uhr, weil man zuerst vermutete das die Uhr nicht korrekt anzeigt. Dieses ist aber seitens der BWB verneint worden und die Uhr vernichtet.
In den VBW der BWB steht ein § 21 Berechnungsfehler.
In diesem ist unter Absatz (2) die Verjährung der Nachforderung auf 2 Jahre beschränkt.
Gibt es nicht im allgemeinen eine Verjährungfrist ? Bei einem Mietverhältnis sind es glaube ich 12 Monate.
Für Eigentümer muss es doch auch soetwas geben ?
Meiner Meinung nach müsste der § 21 der VBW der BWB greifen.
Unsere Verwaltung sagt aber, dass wir alles bezahlen müssen. Auf Anschreiben etc. hat die Verwaltung unsererseits bisher nur mager reagiert.
Wir sollen auch anteilig die Summe sofort bis zum 31.08.2005 bezahlen oder in 2 Raten !?
Ich weiß vielleicht ist die Sachlage etwas schwierig, aber trotzdem würde ich mich über eine Antwort oder einen guten Rat sehr freuen.
Vielen Dank
R.Drong



