Maklergebühren ohne Tätigkeit fällig?

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fredfisch
09.08.2005, 16:22
Eigentlich ist doch alles ganz einfach...
A möchte ein Haus verkaufen und beauftragt einen Makler
Nachbar B weiß aus Gesprächen von A`s Vorhaben und spricht C an
C meldet sich bei A und möchte Haus kaufen
Notar schließt mit A und C Vorvertrag und dann auch Kaufvertrag ab
Jetzt kommt der Makler (der im Urlaub war) ins Spiel und möchte seine Courtage.
Darf er das????

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Huutsch
10.08.2005, 09:00
Hallo,

Ich denke, der Makler hat nur einen Anspruch, wenn A mit ihm ein "Exclusiv-Vertrag" gemacht hat.
Ich weiß das Makler das gerne versuchen, aber dass es eigendlich unüblich ist, wenn A soetwas gemacht hätte, weil es für A von Nachteil ist (er selber darf den Verkauf nicht mehr privat vornehmen, bzw. müsste dann trotzdem den Makler bezahlen, A dürfte auch keinen anderen Makler mehr kontaktieren.)

Wenn der Verkauf ohne den Makler zustandegekommen ist (weil der in Urlaub war, ist das wohl so) und wenn A keinen "Exclusiv-Vertrag" unterschrieben hat, (eigendlich muss der Verkäufer nie etwas beim Makler unterschreiben, wenn er was unterschrieben hat, sollte er das dringend überprüfen) dann geht der Makler auch leer aus.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch

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