JoFrie
26.07.2005, 23:48
Hallo,
wir wollen gerade ein Grundstück kaufen. Dieses wurde über einen lokalen Makler angeboten und dieser möchte gerne 3,45% Provision.
Soweit alles klar, nun kommt es aber, der Makler hat im Oktober letzten Jahres einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen. In diesem steht:
********************
4) Vertragsdauer
- Der Vertrag wird zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten geschlossen
- Jede Partei hat das Recht, den Vertraag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen
- Jede Kündigung, auch eine solche aus wichtigem Grunde bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10) Verfahren bei Vertragsende
Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchen Gründen, gilt ein Interessentenschutz nach Maßgabe der folgenden Bestimmung:
- Der Interessentenschutz wird in der Weise gewährt, dass die Auftragnehmerin der Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Listen mit Namen und Anschriften aller ernsthaft und von Ihr geworbenen Interessenten aushändigt. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Vertragverhältnisses mir einem dieser Interessenten zum Abschluss von Verträgen, ist die mit dem Käufer vereinbarte Provision auch dann noch zu entrichten.
***************************
Nun meine Fragen -
1) Ist dieser Vertrag noch gültig? (automatische Verlängerung?)
2) Wenn nicht, ist die Maklerprovision fällig (Käufer/Verkäufer)?
3) Der Verkäufer hat nie eine Liste vom Makler bekommen, wo er irgendwelche Interessenten genannt bekommen hätte.
Der Makler bewarb das Grundstück mit 75.000€ + 3,45% Provision. Der Verkäufer bekommt aber "nur" 71.400€. Also bekäme der Makler vom Käufer und vom Verkäufer Provision?
Im Juli diesen Jahres haben wir über den Makler (nichts unterschrieben) mit den Verkäufer Kontakt aufgenommen, dann aber festgestellt das man sich auch über 2 Ecken privat kennt (deshalb habe ich auch Einsicht in den Vertrag bekommen). Da war der Vertrag aber doch schon abgelaufen, oder?
Kurz gefragt hat der Makler Anspruch auf Provision vom Käufer, oder vom Verkäufer? Gibt es da ggf. schon Gerichtsurteile zu?
Danke für die Antworten,
Jörg
wir wollen gerade ein Grundstück kaufen. Dieses wurde über einen lokalen Makler angeboten und dieser möchte gerne 3,45% Provision.
Soweit alles klar, nun kommt es aber, der Makler hat im Oktober letzten Jahres einen Vertrag mit dem Verkäufer geschlossen. In diesem steht:
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4) Vertragsdauer
- Der Vertrag wird zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten geschlossen
- Jede Partei hat das Recht, den Vertraag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen
- Jede Kündigung, auch eine solche aus wichtigem Grunde bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10) Verfahren bei Vertragsende
Bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchen Gründen, gilt ein Interessentenschutz nach Maßgabe der folgenden Bestimmung:
- Der Interessentenschutz wird in der Weise gewährt, dass die Auftragnehmerin der Auftraggeberin zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung Listen mit Namen und Anschriften aller ernsthaft und von Ihr geworbenen Interessenten aushändigt. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Vertragverhältnisses mir einem dieser Interessenten zum Abschluss von Verträgen, ist die mit dem Käufer vereinbarte Provision auch dann noch zu entrichten.
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Nun meine Fragen -
1) Ist dieser Vertrag noch gültig? (automatische Verlängerung?)
2) Wenn nicht, ist die Maklerprovision fällig (Käufer/Verkäufer)?
3) Der Verkäufer hat nie eine Liste vom Makler bekommen, wo er irgendwelche Interessenten genannt bekommen hätte.
Der Makler bewarb das Grundstück mit 75.000€ + 3,45% Provision. Der Verkäufer bekommt aber "nur" 71.400€. Also bekäme der Makler vom Käufer und vom Verkäufer Provision?
Im Juli diesen Jahres haben wir über den Makler (nichts unterschrieben) mit den Verkäufer Kontakt aufgenommen, dann aber festgestellt das man sich auch über 2 Ecken privat kennt (deshalb habe ich auch Einsicht in den Vertrag bekommen). Da war der Vertrag aber doch schon abgelaufen, oder?
Kurz gefragt hat der Makler Anspruch auf Provision vom Käufer, oder vom Verkäufer? Gibt es da ggf. schon Gerichtsurteile zu?
Danke für die Antworten,
Jörg



