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hallo !
mal angenommen eine dame a aus nicht euroland hat ein schengenvisum fuer oesterreich ueber 3 monate. a will aber nicht mehr in oesterreich bleiben und ihre bekannte in deutschland besuchen.
was der oesterreicher aber net will. was kann a machen, da der oesterreicher ihren pass und ihr ticket hat ?
hat der oesterreicher irgendwelche moeglichkeiten das zu verhindern ? :mad:
was kann a machen ohne pass und ticket ? :confused:
ich weiss ein bisschen kompliziert
danke
gruss stefan
allgaeu
Es ist das Recht jeden Schengen-Staates, die Gültigkeit des Sichtvermerkes räumlich zu beschränken.
Ohne zugelassene Grenzübertrittspapiere gibt es aber auch in der BRD kein Schengen-Visum. Man müßte halt auch den Grund der räumlichen Beschränkung im Visum wissen.
Ansonsten einfach mal bei einer deutschen Auslandsvertretung nachfragen (ist zwar nicht unbedingt erfolgsversprechend, aber fragen kostet bekanntlich ja nichts)
Hier geht es aber wohl um ein räumlich nicht eingeschränktes Visum. Damit kann der Inhaber natürlich auch in andere Schengen Staaten reisen. Rechtlich zu verhindern ist das durch den Österreicher (wahrscheinlich der, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat) sicher nicht. Pass und Ticket darf er selbstverständlich nicht einbehalten. Doch da verlassen wir bereits den Bereich des Ausländerrechts. Denke aber, dass die Polizei in Österreich in diesem Fall sehr schnell helfen kann. Pass und Ticket muss er jedenfalls rausrücken.
Ahso, ich dachte mit "der Österreicher" wäre der österreichische Staat gemeint :o
Ansonsten darf ich auf die Ausführungen von CAM verweisen
Naja, eine klitzekleine Möglichkeit gäbe es vielleicht doch. Wenn nämlich der begründete Verdacht auf einen beabsichtigten Visamissbrauch bestehen würde (z.B. die Dame will sich absetzen und in Deutschland illegal untertauchen), dann könnte die zuständige Ausländerbehörde wahrscheinlich schon tätig werden. Aber dazu muss es wohl schon ganz dick kommen und sehr eindeutige diesen Verdacht erhärtende Umstände vorliegen. In der Praxis wohl kaum durchführbar.
hallo!
erstmal danke fuer eure antworten.
ja als oesterreicher war nicht der staat gemeint.
aber wie wuerde es in so einem fall ausshen. der oesterreicher hat die verpflichtungserklaerung gemacht, wenn es so was in oesterreich auch geben sollte ? der besuch entschliesst sich aber dann nach deutschland zu gehen. was macht dann der oesterreicher ? ist der immer noch verpflichtet fuer alle kosten aufzukommen oder kann er die erklaerung zurueckziehen ? wenn der besuch dann nach d geht und dort z.b. bei einer bekannten ihren rest urlaub verbringen will, muss dann die bekannte eine ve machen ?
wenn der pass weg sein sollte, kann man dann einfach einen neuen bei der jeweiligen botschaft beantragen ?
vielen dank
gruss stefan
allgaeu
Ich glaube kaum, dass es da einen Unterschied zwischen Österreich und Deutschland gibt. Das dürfte wohl in allen Schengen Staaten gleich geregelt sein. Sollte dies nicht so sein, dann wird bestimmt noch jemand korrigierend eingreifen. Für Deutschland, und somit aller Wahrscheinlichkeit nach auch für Österreich, gilt folgendes:
Die Verpflichtungserklärung kann selbstverständlich nicht zurück genommen werden. Hiermit hat sich der Einladende ja verpflichtet, bis zur tatsächlichen Ausreise seines Gastes, also unter Umständen auch deutlich über die Gültigkeit des Visums hinaus, sämtliche Kosten zu übernehmen, die der Gast innerhalb der Schengen Staaten verursacht und für die dieser nicht selbst aufkommen kann. Damit erwirbt der Einladende aber natürlich nicht das Recht, über seinen Gast in irgend einer Weise zu verfügen. Der kann während der Gültigkeit seines Visums innerhalb der Schengen Staaten beliebig umher reisen und sich aufhalten, wo er möchte.
Geht ein Pass verloren, dann zeigt man das bei der Polizei an, bekommt dort eine entsprechende Bestätigung und erhält damit in aller Regel bei der Botschaft seines Heimatlandes ein Ersatzdokument. Die Vorgehensweise bei den Botschaften ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich.
Du kannst deinen Gast nicht zwingen, bei dir zu bleiben und ein verlorener Pass kann in aller Regel auch relativ einfach wiederbeschafft werden. Du haftest ferner bis zur tatsächlichen Abreise deines Gastes für alle durch diesen verursachten Kosten. Aber das weiß man doch, bevor man eine solche Erklärung unterschreibt.
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