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Black_Moon25
15.06.2005, 19:55
Hallo
Bin neu hier , habe eine frage die ich im internet und auf Behörden wege nicht Beantwortet bekomme , welche rechte hat jetzt ein Pole der Abgeschoben worden ist bei der EU ???
Darf man wieder nach Deutschalnd Einreisen ???
Frau und Kind sind in Deutschalnd , habe ich da rechte örgend wie , das ich wieder einreisen darf , welche Gesetzte giebt es in diesen fall ???
Wir arbeiten seit drei jahren an diesen fall und keiner kann uns würklich sagen was ein Ausgewissener mit Deutscher Frau und Deutschen Kind überhaupt darf.
Vieleicht könnt ihr uns ja da helfen weiter ... würden uns über antwort sehr freuen. :confused:

Gruss Black_Moon25

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dietzel
15.06.2005, 23:50
Kommt auf den Ausweisungsgrund an.

Grundsätzlich können Unionsbürger bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ausgwiesen werden (§ 6 FreizügG/EU).

In diesem Fall müßte gem. § 7 II FreizügG/EU eine Frist benannt worden sein. Während dieser Frist ist die Wiedereinreise in das Gebiet der BRD verboten (stellt eine Straftat dar).

Wenn die Ausweisung schon vor dem Beitritt von Polen zur Union stattfand, sieht die Lage etwas anders aus.

Hier im Forum gibt es aber so und so keine Rechtsberatung. Am besten Anwalt aufsuchen.

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Black_Moon25
16.06.2005, 10:26
Danke für die Hilfe erst mal ..
Es ist so das wir ein Anwalt haben , der aber dazu gesagt selbst mit der EU Gesetzen ( was man darf oder nicht darf ) sich nicht so auskennt.
Wir waren Gestern beim Ausländeamt in Deutschland und sie sagten das der Mann der mit uns gesprochen hat , alleine das in der hand hat ob er wieder einreissen darf oder nicht ... auf gut Deutsch gesagt wenn er gute laune hat sagt er oki kannst einreissen und wenn ich schlechte laune habe dan nicht. Ich finde das er mit menschen spielt , als sei es rollet .
Mein Freund hat keine straffen offen hat alles abgessesen damals und es giebt keine gründe dazu wieso er nicht wieder einreissen durfte , so sagt auch die Botschafft in Polen , sie sagten solange er kein schwererverbrechen gemacht hat könnte er nach Deutschland einreissen.
Es ist halt nur dieser Mann im Ausländeamt , der grade versucht mit uns zuspielen.
Ich finde es unverantwortungslos einen einzigsten mann diese enscheidung in die Hand zulassen , der auf Gute und Schlechte laune enscheidet.

Gruss Black_Moon25

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dietzel
16.06.2005, 16:10
Anderen Anwalt nehmen; neben den zahlreichen Rechtsanwälten die ALLES machen, gibt es auch welche die beschränken sich auf wenige Fachgebiete, kennen sich dafür aber in diesen gut aus.

Auch wenn nur eine Person entscheidet, handelt es sich hierbei um Verwaltungshandeln, welches Gerichtlich voll nachprüfbar ist.

Sollte es sich allerdings um eine "Ausweisung" nach dem FreizügG/EU handeln muß man aber fairer Weise schon anmerken, daß es sich hierbei nicht um Kleinkriminallität handeln kann.

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