alf
10.05.2005, 22:48
Hallo,
im Kaufvertrag zu einer Eigentumswohung werden vertraglich Renovierungsarbeiten am Grundstüdck und Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesagt (z.B. 1.1.2004). Die Arbeiten wurden bisher noch nicht einmal begonnen, da daß der Verkäufer bereits deutlich im Verzug ist.
Was ist angeraten, wenn der Verkäufer auf alle Mahnungen diesbezüglich nicht reagiert? Kann im Gerichtswege dagegen vorgegangen werden, oder muß dies zunächst außergerichtlich geregelt werden?
im Kaufvertrag zu einer Eigentumswohung werden vertraglich Renovierungsarbeiten am Grundstüdck und Gebäude zu einem bestimmten Zeitpunkt zugesagt (z.B. 1.1.2004). Die Arbeiten wurden bisher noch nicht einmal begonnen, da daß der Verkäufer bereits deutlich im Verzug ist.
Was ist angeraten, wenn der Verkäufer auf alle Mahnungen diesbezüglich nicht reagiert? Kann im Gerichtswege dagegen vorgegangen werden, oder muß dies zunächst außergerichtlich geregelt werden?



