Verbraucher
10.05.2005, 21:28
Hi.
Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe zunächst gutgläubig von einem fälschlicherweise im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eine Vormerkung für "sein" Grundstück erhalten, wirksam. Daraufhin wurde seitens des wahren Eigentümers ein Widerspruch gegen die Eigentümerstellung meines Vertragspartners eingetragen. Anschließend wurde ich als Grundstückseigentümer eingetragen. Habe ich nun wirksam Eigentum daran erworben ?
(fiktiver Fall)
Dankeschön :)
Ich habe eine kurze Frage.
Ich habe zunächst gutgläubig von einem fälschlicherweise im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eine Vormerkung für "sein" Grundstück erhalten, wirksam. Daraufhin wurde seitens des wahren Eigentümers ein Widerspruch gegen die Eigentümerstellung meines Vertragspartners eingetragen. Anschließend wurde ich als Grundstückseigentümer eingetragen. Habe ich nun wirksam Eigentum daran erworben ?
(fiktiver Fall)
Dankeschön :)



