Wirkung der Vormerkung bei nachtr. Widerspruch

Stellen Sie hier kostenlos Ihre eigene Frage (hier klicken)

Bitte beachten Sie bzgl. der Rechtsbeiträge unsere Nutzungsbedingungen.

TIPP: Der Juraforum.de-Newsletter - wöchentlich aktuelle Urteile, Ratgeber & News

Impressum

Verbraucher
10.05.2005, 21:28
Hi.
Ich habe eine kurze Frage.

Ich habe zunächst gutgläubig von einem fälschlicherweise im Grundbuch eingetragenen Eigentümer eine Vormerkung für "sein" Grundstück erhalten, wirksam. Daraufhin wurde seitens des wahren Eigentümers ein Widerspruch gegen die Eigentümerstellung meines Vertragspartners eingetragen. Anschließend wurde ich als Grundstückseigentümer eingetragen. Habe ich nun wirksam Eigentum daran erworben ?

(fiktiver Fall)

Dankeschön :)

Lesen Sie hier die vollständige Version

-Anzeigen-



Sie sind im Juraforum-Archiv
Hier gehts zur Startseite von Juraforum.de!


-Anzeigen-
rechtsanwalt
Rechtsanwalt
suchen
steuerberater
Steuerberater
suchen
uebersetzer
Übersetzer
suchen

Großstädte direkt

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt