WEG Beschluß gültig?

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xdanielax
30.06.2003, 09:20
Hallo,
Auf dem Tagesordnungspunkt einer WEG Versammlung steht die Neu/Wiederwahl des Hausverwalters.In der Versammlung bedingt sich der Verwalter die Erhöhung des Verwalterentgelts aus . Der Verwalter wird mehrheitl. wiedergewählt, mit dem inhaltlichen Zusatz dieser Erhöhung.
Frage: Hätte die Entgelterhöhung auf dem Tagesordnungspunkt erwähnt werden müssen?
Gruß, Daniela

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juleki
10.09.2003, 18:39
Hallo!

Das ist so eine Sache!
Ich würde sagen: ja!
Denn in der Eigentümerversammlung müssen alle Beschlüsse, über die in der Versammlung entschieden werden soll, vorher in der Tagesordnung stehen. Während der Versammlung muss man über nichts abstimmen, was nicht vorher ein TOP war. So kenne ich das! Du kannst aber gegen die Beschlüsse aus der WEG-Versammlung beim zuständigen Amtsgericht Wiederspruch einlegen (Frist beachten).

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